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Kassenrabatt

Gericht gibt Apothekern Recht

21.05.2010  16:07 Uhr

Kassenrabatt

Gericht gibt Apothekern Recht

von Daniel Rücker

Die Apotheker können das Jahr 2009 finanziell endlich abhaken. Das Gezerre um den Zwangsrabatt an die Krankenkassen ist zu Ende. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat dem Deutschen Apothekerverband (DAV) Recht gegeben.

Nach der Entscheidung des LSG müssen die Krankenkassen den Apothekern für das Jahr 2009 rund 270 Millionen Euro Rabatt zurückzahlen. Damit bestätigten die Richter eine bereits getroffene Entscheidung der gemeinsamen Schiedsstelle von DAV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das von einem neutralen Experten geleitete Gremium hatte im Dezember 2009 den Rabatt um 55 Cent auf 1,75 Euro pro Packung gesenkt.

Der gesetzliche Hintergrund

Nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) müssen Apotheker den Krankenkassen einen Großkundenrabatt gewähren. Eingeführt wurde diese Regelung 1989. Damals lag der Preisnachlass für jedes verordnete Medikament bei 5 Prozent des Apothekenverkaufspreises. Im Laufe der Jahre wurde die Höhe mehrfach abgeändert, zuletzt mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Seit 2007 müssen die Apotheken den Kassen einen Preisnachlass von 2,30 Euro pro verordnetes Medikament einräumen. Gleichzeitig wurde im Gesetz festgeschrieben, dass Apotheker und Krankenkassen den Rabatt für das Jahr 2009 neu aushandeln müssen.

Die Regelung im § 130 des SGB V entpuppte sich als schwierige Aufgabe für Kassen und Apotheker. Im Gesetz war festgeschrieben, dass der Rabatt »leistungsgerecht und unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung« angepasst werden sollte. In den vergangenen Jahren hatten die Apotheken wegen der Rabattverträge aber sehr viel mehr Arbeit. Leistungen und Kosten waren gestiegen. Da konnte es nach den Vorgaben des Gesetzes für den Rabatt nur eine Richtung geben – nach unten. Und gab es nur eine logische Prognose: Der Rabatt würde sinken.

Der gefundene Kompromiss

Im Jahr 2008 nahmen DAV und GKV-Spitzenverband die Verhandlungen darüber auf, wie viel die Apotheker den Krankenkassen zukünftig als Rabatt gewähren müssten. Die Krankenkassen hatten erwartungsgemäß wenig Interesse an einer Senkung des Rabattes. Die Apotheker pochten auf ihr Recht. Rund zwei Jahre dauerte es deshalb, bis ein Kompromiss gefunden war. Damals sah es sogar noch nach einer termingerechten Einigung aus. Ende 2008 verständigten sich die Verhandlungskommissionen auf eine Absenkung auf 1,70 Euro. Doch der Kompromiss wurde zunächst nicht umgesetzt. Die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt soll interveniert haben, weil sie eine Senkung des Rabattes zu Gunsten der Apotheker nicht wollte.

Danach kamen die Verhandlungen nicht mehr richtig in Schwung. Im Sommer 2009 rief der DAV deshalb die Schiedsstelle an. Diese soll zwischen Apothekern und der GKV vermitteln, wenn sich die Verhandlungspartner nicht einigen können. Am Ende des Schiedsverfahrens im Dezember 2009 stand fast dasselbe Ergebnis fest wie ein Jahr zuvor. Statt 1,70 Euro waren es nun 1,75 Euro Rabatt, den die Apotheker den Kassen einräumen sollten. Da sie aber schon im Jahr 2009 den Rabatt von 2,30 Euro pro verordnetes Medikament den Kassen gewährt hatten, müssten sie rechnerisch 55 Cent pro Packung von den Kassen zurückbekommen.

Das günstige Urteil

Den Kassen war dies zu viel. Sie legten deshalb beim Sozialgericht (SG) Berlin Widerspruch gegen die Schiedsstellenentscheidung ein und hatten damit Erfolg. Das SG entschied im Januar 2010, dass der Schiedsspruch bis zur endgültigen juristischen Klärung nicht umgesetzt wird. Inhaltlich zur Sache hatten sich die Richter nicht geäußert, dies sollte im Hauptsacheverfahren geschehen. Den Apothekern drohte damit eine jahrelange Hängepartie, denn bis zur endgültigen Klärung zeichnete sich meist ein langer Weg durch die Instanzen ab.

Zum Glück hat sich diese Befürchtung nicht bewahrheitet. Am 10. Mai hob das LSG die Sozialgerichtsentscheidung auf. Denn die LSG-Richter geben dem GKV-Spitzenverband kaum Chancen für das noch ausstehende Hauptsacheverfahren. Grundsätzlich hätten Widersprüche und Anfechtungsklagen in sozialgerichtlichen Verfahren zwar aufschiebende Wirkung. Allerdings muss das Gericht bei seiner Entscheidung auch die generellen Erfolgsaussichten der Anfechtung berücksichtigen. Die hält das LSG eben für gering. Ein »Obsiegen der Beigeladenen (hier der GKV-Spitzenverband) dürfte eher unwahrscheinlich sein«, schreiben die LSG-Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Damit ist der Rechtsstreit um den Apothekenrabatt für 2009 wohl endgültig entschieden, auch wenn die Kassen trotz marginaler Erfolgsaussichten am Hauptsacheverfahren festhalten wollen. Damit wird jetzt also »Kasse gemacht«, und die Apotheken erhalten Geld zurück. Das ist ein Glück für die Apotheker, denn für sie hätte eine Niederlage in der Hauptsache ziemlich unangenehme Konsequenzen. Sie müssten die nun anstehenden Zahlungen wieder zurückgeben.

Dabei benötigen die Apotheken das Geld, rund 12 000 Euro pro Betrieb, dringend. Ihre Erträge stagnieren seit 2004 bei rund 4 Milliarden Euro für die gesamte Branche. Gleichzeitig stiegen jedoch die Kosten kontinuierlich an.

E-Mail-Adresse des Verfassers:
ruecker(at)govi.de

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