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Keine Angst vor der Steuererklärung

20.04.2012  14:01 Uhr

Von Sigrid Joachimsthaler / Wer Geld vom Finanzamt zurückhaben will, muss sich jedes Jahr wieder mit der leidigen Steuererklärung herumplagen. Manche, die den Abgabetermin am 31. Mai bedrohlich näherrücken sehen, wünschen, ihnen würde jemand dabei unter die Arme greifen. Adexa-Mitglieder können günstig die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.

Selbst machen oder einen Steuerberater beauftragen? Das ist für viele Steuerzahler die Gretchenfrage. Die erste Möglichkeit wird von Jahr zu Jahr komplizierter, ist zeitaufwendig und ohne Zweifel lästig, die zweite Variante kann schnell teuer werden. Die meisten Arbeitnehmer oder Rentner sind deshalb mit einem der bundesweit über 160 Lohnsteuervereine gut beraten, die im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. organisiert sind.

Vielleicht ist ein Lohnsteuerhilfeverein die richtige Lösung. Adexa-Mitglieder haben einen Vorteil, denn sie sparen die Aufnahmegebühr dank einer Kooperation der Apothekengewerkschaft mit dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL). Aufgrund einer Kooperation können Adexa-Mitglieder und ihre Familienangehörigen ohne die normalerweise fällige Aufnahmegebühr Mitglied werden und deren im Vergleich zu Steuerberatern preisgünstige Leistungen in Anspruch nehmen.

Wer sich für eine Mitgliedschaft interessiert, kann sich telefonisch an die Adexa-Hauptgeschäftsstelle in Hamburg unter 040 363829 wenden oder eine E-Mail an info(at)adexa-online.de schreiben. Sie vermittelt einen Verein in der Nähe.

Die Leistungen

Ein Vorteil vorweg: Macht ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, verlängert sich die Abgabefrist vom 31. Mai auf den 31. Dezember. Dort werden Einkommensteuererklärungen erstellt bei Einkünften (jeweils unbegrenzt) aus:

  • nichtselbstständiger Arbeit, zum Beispiel Lohn und Gehalt
  • wiederkehrenden Bezügen, zum Beispiel Rente
  • Unterhaltszahlungen

sowie

  • aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und privaten Veräußerungsgeschäften, sogenannten Spekulationsgeschäften, bis zu den gesetzlichen Betragsgrenzen. Das sind derzeit bis insgesamt 13 000 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung 26 000 Euro jährlich und
  • bei Einnahmen gemäß § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind.

Außerdem bieten die Lohnsteuerhilfevereine folgende Leistungen an:

  • Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • Komplette Abwicklung mit dem Finanzamt (Schriftverkehr, Rückfragen)
  • Überprüfung und Erläuterung des Steuerbescheids
  • Durchführung eines Einspruchsverfahrens bei fehlerhaften Steuerbescheiden
  • Klage vor dem Finanzgericht (nach Absprache mit dem Mitglied)
  • Unterstützung bei Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

Zusätzlich helfen sie bei der Erstellung und Begründung von Anträgen, zum Beispiel für folgende Leistungen:

  • Kindergeld nach Abschnitt X des Einkommensteuergesetzes
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Steuerfreistellung von Zinseinnahmen und Anrechnung von Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer
  • Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbauprämie
  • Steuerliche Förderung der Altersvorsorgebeiträge (»Riester-Rente«, »Wohn-Riester«)

Und die Kosten?

Die meisten Lohnsteuerhilfevereine erheben einen nach Einkommen gestaffelten Jahresbeitrag, der in der Regel zwischen 50 Euro und 290 Euro liegt. Der durchschnittliche Beitrag von circa 110 Euro ist in vielen Fällen steuerlich voll abzugsfähig und damit – entsprechend dem jeweiligen persönlichen Steuersatz – tatsächlich niedriger. Mit der Bezahlung des Beitrags erwirbt jeder einen ganzjährigen Anspruch auf alle Leistungen des Vereins und muss keine zusätzlichen Gebühren bezahlen.

Übrigens: Eine Sammlung von Steuertipps – unter anderem auch die steuerlichen Änderungen für 2012 – finden Adexa-Mitglieder im exklusiven Login-Bereich auf der Adexa-Website. /

Online-Umfrage: PTA im Notdienst

Die Adexa-Fachgruppe PTA hat eine Umfrage gestartet, inwieweit PTA bei Notdiensten mitarbeiten und – falls ja – wie diese Stunden vergütet werden. 

E-Mail-Adresse der Verfasserin

sus-text(at)t-online.de

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