Erster Entwurf liegt vor |
21.06.2010 21:54 Uhr |
Erster Entwurf liegt vor
von Daniela Biermann
Eigentlich sollte die Apothekenbetriebsordnung schon vor Jahren überarbeitet werden. Die große Koalition wartete jedoch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Fremdbesitz ab. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium eine erste Fassung der neuen Betriebsordnung vorgelegt.
Allerdings handelt es sich um einen Arbeitsentwurf. Erfahrungsgemäß wird sich bis zur Verabschiedung daran noch vieles ändern. Wie viel und was aus dem Arbeitsentwurf für die Apotheken verbindlich wird, ist noch vollkommen unklar. Er enthält zum Teil abenteuerliche Vorschläge, wie die Rücknahme und das erneute Verkaufen von Fertigarzneimitteln unter bestimmten Bedingungen. Absehbar ist aber, dass auf die Apotheken eine Reihe neuer Regelungen zukommt, die die Arbeit deutlich verändern könnten.
Ein großer Einschnitt für die Apotheken wäre es, wenn ein Qualitätsmanagementsystem für jede Apotheke zur Pflicht wird. Der Arbeitsentwurf sieht dies vor. Mit dieser Vorgabe haben Experten gerechnet, weil die meisten anderen Akteure im Gesundheitswesen schon heute zum Qualitätsmanagement verpflichtet sind. Die Herstellung soll stärker an die Regeln der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) angepasst werden. Stärker konkretisiert wird die Beratungspflicht in der Apotheke. Die Bestimmungen an Versandhandel und Botendienste sollen neu gefasst werden. Außerdem stehen der Bestand von Prüfgeräten und -mitteln, Notfalldepots und auch die Vertretungsregelung der Apothekenleitung auf dem Prüfstand.
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