PTA-Forum online
Apothekenbetriebsordnung

Neue Regelungen betreffen auch PTA

25.05.2012  16:52 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Apothekenbetriebsordnung steht. Die Bundesregierung hat die Novelle am 9. Mai durchgewunken. Auch PTA müssen sich auf einige Änderungen einstellen.

Die sich im vergangenen Jahr abzeichnende Katastrophe ist ausgeblieben. Anders als im Referentenentwurf vom vergangenen Oktober vorgesehen, sieht die nun verabschiedete Apothekenbetriebsordnung keine Sonderregelungen für Filialapotheken vor. Die Patienten können sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass sie in jeder Apotheke angemessen versorgt werden. Mit der nun verabschiedeten Novelle können PTA und Apotheker leben. Grund zum Jubeln haben sie aber nicht. Einige Regelungen sind so unklar formuliert, dass am Ende wahrscheinlich die Gerichte klären müssen, was sich die Bundesregierung genau dabei gedacht hat. Außerdem wird in einigen Arbeitsfeldern der Verwaltungs­aufwand deutlich steigen. Das gilt vor allem für Rezeptur und Defektur, an die in der Verordnung ähnliche Anforderungen gestellt werden wie an die indus­trielle Arzneimittelherstellung.

Ein zentraler Punkt der neuen Regelungen ist das für jede Apotheke verpflichtende Qualitätsmanagement (QM), in dem die betrieblichen Arbeitsabläufe festgelegt werden müssen. Bislang gab es keine generelle QM-Pflicht für Apotheken. Da die Einführung eines solchen Systems selbstverständlich nicht von heute auf morgen gehen kann, sieht die Apothekenbetriebsordnung eine Übergangsfrist von zwei ­Jahren vor.

Nach der Apothekenbetriebsordnung muss der Apothekenleiter seine pharmazeutischen Mitarbeiter entsprechend ihrer Ausbildung und Kenntnisse einsetzen. Nicht nur PTA-Schülerinnen, sondern auch PTA müssen immer dann vom Apothekenleiter oder einem ­anderen damit beauftragten Apotheker beaufsichtigt werden, wenn sie pharmazeutische Tätigkeiten ausführen. Unter Aufsicht dürfen auch die anderen Mitarbeiter bei bestimmten pharmazeutischen Tätigkeiten unterstützend helfen.

Eine wesentliche Änderung in der Apothekenbetriebsordnung betrifft die Beratung. Sie ist nun explizit als Aufgabe des Apothekers definiert. Das bedeutet aber zum Glück nicht, dass nur noch Apotheker hinter dem HV-Tisch stehen dürfen. Der Apothekenleiter kann schriftlich festlegen, welche seiner pharmazeutischen Mitarbeiter ebenfalls beraten dürfen. Dann muss er aber gleichzeitig genau definieren, in welchen Fällen ein Apotheker zur Beratung hinzugezogen werden soll. Ausschließlich den Apothekern vorbehalten ist das Medikationsmanagement. Dieses darf auch nicht an PTA oder anderes pharmazeutisches Personal delegiert werden.

Die neue Verordnung regelt auch genauer als bislang, wie eine Beratung ablaufen soll. In jedem Fall müssen alle Aspekte der Arzneimittelsicherheit abgeklärt werden. Also: Wie muss das Medikament angewendet werden? Welche Nebenwirkungen können auftreten? Welche Wechselwirkungen sind zu vermeiden? Selbstverständlich muss der Beratende auf die individuellen Bedürfnisse und Kenntnisse des Patienten eingehen. Nach der neuen Apothekenbetriebsordnung müssen er die Patienten auch darüber aufklären, wie sie das Medikament lagern müssen und wie es entsorgt werden kann.

Mit der neuen Regelung werden Apotheker und zur Beratung berechtigte PTA verpflichtet, aktiv den Beratungsbedarf der Patienten und Kunden abzufragen. Eigene Mutmaßungen des Beraters dazu reichen nicht aus. Wenn Patienten OTC-Arzneimittel kaufen, dann müssen PTA und Apotheker jetzt klären, ob das gewünschte Medikament in dem individuellen Fall das Geeignete ist und wann der Patient besser einen Arzt aufsuchen sollte. Auch für apothekenpflichtige Medizinprodukte gelten diese Vorgaben für die Beratung.

Eine Änderung gibt es auch beim Botendienst. Dieser bleibt zwar weiterhin auf den begründeten Einzelfall beschränkt. Wenn aber vor der Auslieferung des Arzneimittels keine Beratung in der Apotheke stattgefunden hat, dann muss der Patient bei der Belieferung von einem Angehörigen des pharmazeutischen Personals beraten werden. Diese Beratung muss in direktem Zusammenhang mit der Belieferung erfolgen und darf nicht übers Telefon abgewickelt werden.

Die Apotheker sind mit der neuen Apothekenbetriebsordnung trotz einiger Schwächen nicht unzufrieden. So kommentierte die Präsidentin der Bundesapothekerkammer Erika Fink: »Die Bundesapothekerkammer begrüßt die Stärkung der Individualapotheke.« Fink begrüßt auch die Bewertung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der die wohnortnahe Versorgung durch inhabergeführte Apotheken unterstützen will und die große Rolle der Apotheken für die Patientensicherheit anerkennt.

Die Apothekenbetriebsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, voraussichtlich Anfang Juni. /

E-Mail-Adresse des Verfassers

ruecker(at)govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz