PTA-Forum online
Cannabis als Arzneimittel

Kassen sollen Kosten tragen

10.03.2015  11:14 Uhr

Von Verena Arzbach / Chronisch kranke Schmerz­patienten sollen in Zukunft einfacher Cannabis als Arzneimittel bekommen können. Die Drogen­beauftragte der Bundes­regierung, Marlene Mortler von der CSU, fordert, die Krankenkassen sollten die Kosten für die Therapie übernehmen.

Cannabis zu kaufen und zu konsumieren, ist in Deutschland verboten. Ärzte können es aber zu medizinischen Zwecken verordnen. Die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilt den Patienten in diesen Fällen eine Ausnahmegenehmigung zur Behandlung mit Cannabis-Präparaten.

Die Kosten für die Behandlung müssen die Patienten derzeit in der Regel selbst tragen, die Krankenkassen erstatten diese nicht. Das könnte sich in naher Zukunft ändern: Mortler plant, in diesem Jahr ein Gesetz durch den Bundestag zu bringen, das die Übernahme der Behandlungs­kosten durch die Krankenkasse ermöglicht. So sollen künftig mehr chronisch Kranke mit Cannabis oder Cannabis-Präparaten behandelt werden können.

Wirkung der Cannabinoide

Hauptwirkstoffe des Cannabis sind die Cannabinoide Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Sie binden im Körper an Cannabinoid-Rezeptoren in Gehirn und Rücken­mark sowie im peripheren Nervensystem. Dadurch werden Schmerzen gedämpft, der Appetit angekurbelt und Brechreiz gehemmt. Beide Stoffe wirken auch krampflösend und können Spasmen lindern. THC wirkt im Gegensatz zu CBD außerdem psychotrop.

Auf dem Markt

In Deutschland gibt es seit 2011 das Fertigarzneimittel Sativex®, ein Spray aus dem Dickextrakt von Cannabis sativa. Haupt­bestandteile sind die Wirkstoffe THC und CBD, zugelassen ist es zur Symptomverbesserung bei Spastiken durch Multiple Sklerose. Dronabinol, ein synthetisch hergestelltes Cannabinoid, ist in Deutschland als Rezeptursubstanz erhältlich. Fertigarzneimittel mit Dronabinol (Marinol®) und seinem Analogon Nabilon (Cesamet®) sind hierzulande nicht zugelassen, sie können aber über die internationale Apotheke zum Beispiel aus den USA importiert werden. Dronabinol und Nabilon haben offenbar eine ausgeprägte antiemetische und appetitsteigernde Wirkung, die Fertigarzneimittel sind in den USA zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen bei einer Chemotherapie und zur Behandlung von Appetitlosigkeit mit ungewolltem Gewichtsverlust bei Aids-Patienten zugelassen.

Auch medizinische Cannabis-Blüten können Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung über die Apotheke beziehen. Die Blüten mit standardisiertem Wirkstoffgehalt beziehungsweise den Cannabisextrakt kann die Apotheke aus den Niederlanden importieren. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz
THEMEN
Cannabis