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Zytostatika

Herstellung verbleibt bei Apotheken

27.07.2009  11:08 Uhr

Zytostatika

Herstellung verbleibt bei Apotheken

PTA-Forum / Nach Maßgabe der 15. AMG-Novelle verbleibt die Herstellung von Zytostatika in Apothekerhand. Damit ist die Gefahr, dass Heilpraktiker, Mediziner oder deren Personal ohne weitere Ausbildung Zytostatika herstellen, vom Tisch. 

Am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat die 15. AMG-Novelle abschließend beraten und im Gegensatz zum Referentenwurf vom Dezember 2008 den Vorteilen der zentralen Herstellung in Apotheken Rechnung getragen (siehe Kasten).

§ 13 Abs. 2b AMG

Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf ferner nicht eine Person, die Arzt oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt ist, soweit die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden. 

Die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) begrüßt die neue Regelung, wonach die Herstellung von parenteralen Arzneimitteln nur im Ausnahmefall in Arztpraxen oder auf Stationen zulässig ist. In den letzten 20 Jahren haben Apotheker große Anstrengungen unternommen, um in Apotheken Qualitätsstandards zum Arbeits-, Produkt- und Patientenschutz bei der Herstellung von CMR-Arzneimitteln zu gewährleisten (CMR ist die Abkürzung für cancerogen, mutagen und reproduktionstoxisch).

Somit können und werden auch künftig onkologisch tätige Apotheker durch die standardisierte Herstellung patientenindividueller applikationsfertiger Zytostatika-Lösungen in den Apotheken eine flexible und sichere Versorgung mit sterilen Arzneimitteln für die onkologischen Patienten garantieren.

Die DGOP ist ein gemeinnützig anerkannter Verein mit rund 600 Mitgliedern und gibt die Qualitätsstandards für den pharmazeutisch-onkologischen Service (QuapoS) heraus. Weitergehende Informationen finden Interessierte unter www.dgop.org

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie

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