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Mobbing

Wenn alle Stricke reißen

27.07.2009  11:20 Uhr

Mobbing

Wenn alle Stricke reißen

von Dragan Pavlovic

Mobbingopfer sollten zunächst versuchen, durch klärende Gespräche die Situation zu verändern. Führt dies nicht zum Erfolg, muss der Gemobbte juristischen Rat einholen. Oft stehen dann die Chancen gut, finanzielle Ansprüche gegen den Arbeitgeber durchzusetzen, zum Beispiel nach einer Kündigung. Schmerzensgeld gestehen die Richter den Opfern dagegen kaum zu. Fast immer ist der Wechsel des Arbeitsplatzes die beste Lösung.

Seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, ist oft sehr schwierig. Unter anderem liegt das daran, dass Betroffene es häufig erst relativ spät bemerken, wenn sie gemobbt werden. Dann fehlt den Opfern schlichtweg die Kraft, sich mit juristischen Mitteln gegen das Unrecht zu wehren. Außerdem mangelt es deutschen Gerichten an Erfahrung, entsprechende Situationen zu bewerten. Der klassische Fall: Schmerzensgeld beziehungsweise Schadensersatz werden den wenigsten Mobbingopfern zuerkannt. Auch EU-weit ist dies eher die Ausnahme als die Regel. 

Außerdem ignoriert die deutsche Rechtsprechung die gesundheitlichen Folgen des Mobbings. Per Gesetz haben Arbeitgeber, also auch Apothekenleiter, eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern und müssen damit Schaden von diesen abwenden, das heißt, diese auch vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Doch selbst in gut dokumentierten Fällen enden Verfahren zumeist nicht zu Gunsten der Kläger, da die Sachlage beim Mobbing weitaus diffiziler ist als etwa bei einem schweren Arbeitsunfall aufgrund eines Verstoßes gegen die Apothekenbetriebsordnung. Das heißt jedoch nicht, dass Angestellte in Mobbingsituationen rechtlos sind.

Selbstschutz hat Vorrang

Vor einer juristischen Auseinandersetzung sollten die Mobbingopfer ihre gesundheitliche Verfassung möglichst objektiv beurteilen. Dazu bietet es sich an, gute Freunde oder die Familie zu fragen, ob sich das eigene Verhalten in der letzten Zeit stark geändert hat. Haben die Befragten beispielsweise beobachtet, dass sich der Gemobbte immer mehr in sein Schneckenhaus zurückzog? Traten in letzter Zeit vermehrt psychosomatische Beschwerden auf? Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, sich einer krank machenden Arbeitssituation durch Krankschreibung zu entziehen. Rückzug aus Selbstschutz ist kein Makel, sondern in angespannter Situation oft der einzige Ausweg. 

Bei der Wahl der nächsten Arbeitsstelle sollten die ehemals Gemobbten größere Vorsicht walten lassen und, so weit dies möglich ist, auf ein gutes Betriebsklima achten. Dabei sind die »Antennen«, die sie durch ihre Vorerfahrungen ausbilden konnten, eine große Hilfe.

Adexa hilft!

Mit diesem Beitrag endet die Serie »Mobbing in der Apotheke«. Wer Probleme am Arbeitsplatz hat, findet in der Apothekengewerkschaft Adexa einen starken Partner. So betreut Adexa immer wieder Angestellte, die von Mobbing betroffen sind. Jeder Einzelfall wird von deren Juristen speziell geprüft. Ohne die fachkundige Unterstützung von Arbeitsrechtlern mit entsprechender Erfahrung dürfte die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erfolglos bleiben. Die Apothekengewerkschaft unterstützt ihre Mitglieder nicht nur mit juristischem Beistand im Arbeitsrecht, sondern auch mit zahlreichen wertvollen Tipps für den Apothekenalltag. Ganz nebenbei: Nur Adexa-Mitglieder haben Anspruch auf die Leistungen des Tarifvertrags, vorausgesetzt, der Apothekenleiter ist Mitglied beim Arbeitgeberverband.

Den juristischen Weg sollten die Mobbingopfer in jedem Fall dann beschreiten, wenn sie mit dem Zeugnis unzufrieden sind und ihnen berechtigte Ansprüche auf Urlaub oder Gehaltszahlungen verweigert werden. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für große Apotheken mit mehr als zehn Mitarbeitern. Daher lässt sich auch nur dann eine Abfindung durchsetzen. 

Im Zusammenhang mit der Kündigung ist der Nachweis der Folgen des Mobbings wichtig, etwa der regelmäßigen Arztbesuche, die die Krankengeschichte dokumentieren. Das Verständnis des Arztes für die schwierige Situation des Gemobbten bildet die Voraussetzung für ein vertrauensvolles Gespräch. Eventuell macht dies einen Arztwechsel erforderlich. Auf der Suche nach dem geeigneten Ansprechpartner können häufig Freunde oder Bekannte helfen. Bei einer Kündigung aus Krankheitsgründen aufgrund des Mobbing ist, nebenbei bemerkt, keine Sperrfrist der Bundesagentur für Arbeit zu befürchten. 

In vielen Großbetrieben können sich durch Kollegen oder Vorgesetzte Gemobbte an Beschwerdestellen wie Ombudsleute oder Betriebsräte wenden; die Abläufe sind fest vorgegeben. Im Gegensatz dazu fehlen solche Strukturen in Kleinbetrieben wie der Apotheke. Deshalb folgender Rat: Ziehen Sie notfalls frühzeitig die Konsequenzen und wechseln Sie die Arbeitsstelle – getreu dem abgewandelten Motto der Bremer Stadtmusikanten: »Etwas Besseres als hier findest du überall.«

E-Mail-Adresse des Verfassers:
presse(at)adexa-online.de 

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