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Adexa-Rechtstipp

Im Urlaub krank, was tun?

Datum 22.06.2012  17:09 Uhr

Von Sigrid Joachimsthaler / Wer im Urlaub erkrankt oder zum Beispiel beim Wandern oder Radfahren verunglückt, sollte sich möglichst umgehend ein ärztliches Attest ausstellen lassen. In diesem Fall zählen die Tage der Erkrankung nicht als Urlaubstage.

Doch kann eine erkrankte PTA nicht automatisch die verlorenen Tage hinten »anstückeln«, sondern muss für die ausgefallenen Urlaubstage einen neuen Urlaub beantragen. Auch bei einer längeren Erkrankung muss der Urlaubsanspruch nicht anteilig gekürzt werden, beispielsweise, wenn man drei Monate lang krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen konnte.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage. Tarifgebundene Adexa-Mitglieder haben dagegen Anspruch auf 33 Werktage Urlaub, bei fünf­jähriger Betriebszugehörigkeit sind es 34 Tage. Ein guter Grund mehr, unter www.adexa-online.de gleich Mitglied zu werden.

Abendsprechstunden

Übrigens: Adexa-Mitglieder können bei Rechtsfragen auch die abendlichen Sprechstunden nutzen. Montags bis freitags steht eine Rechtsanwältin oder ein in Rechtsauskünften geschulter Mitarbeiter zur Verfügung.