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Neues Gesetz zur vertraulichen Geburt

13.05.2014  15:29 Uhr

Von Annette Immel-Sehr / Seit Mai 2014 können Frauen ihr Kind in Deutschland auf Wunsch anonym zur Welt bringen. Die vertrauliche Geburt bedeutet, dass die Schwangere ihr Kind medizinisch sicher, aber anonym in einer Klinik beziehungsweise betreut von einer Hebamme zur Welt bringen kann.

Mit dieser neuen Regelung soll vermieden werden, dass Frauen ihr Kind heimlich gebären und das Kind und sie selbst möglicherweise Schaden nehmen. Auch soll verhindert werden, dass verzweifelte Mütter ihr Kind möglicherweise aussetzen oder sogar töten.

Bei der Geburt begleitet die Frau eine Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist. Auf Wunsch kann die Betreuung auch nach der Geburt fortgeführt werden. Die Schwangere gibt ihre Identität gegenüber der Beraterin preis, die ihre persönlichen Daten aufnimmt und dafür sorgt, dass diese sicher hinterlegt werden. Mit 16 Jahren kann das Kind die Identität der Mutter und damit seine Herkunft erfahren.

Über das jetzt in Kraft getretene »Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt« will der Gesetzgeber vor allem Schwangeren, die bisher nicht den Weg in eine Beratungsstelle gefunden haben, Unterstützung und Hilfe anbieten. Schwangere können sich rund um die Uhr unter der Nummer 0800 40 40 020 an das Hilfetelefon »Schwangere in Not« wenden. Dort erhalten sie eine kostenlose und qualifizierte Erstberatung. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten. Das Hilfe­telefon soll Schwangeren qualifizierte Beraterinnen in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen vermitteln, wo sie ebenfalls anonyme und kostenlose Beratung erhalten.

Weitere Informationen unter www.geburt-vertraulich.de

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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