PTA-Forum online
Antikorruptionsgesetz

Apotheker sind kaum betroffen

11.04.2016  09:51 Uhr

Von Jennifer Evans und Daniel Rücker / Die Bundesregierung hat eine weitere Hürde auf dem Weg zu einem Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen genommen. Union und SPD einigten sich darauf, unter anderem die umstrittene Regelung zum Verstoß gegen das Berufsrecht zu ändern.

Korruption ist nicht nur in Dritte-Welt-Ländern eine Seuche. Auch in Deutschland gibt es sie. Besonders verwerflich ist Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, denn dann besteht die Gefahr, dass Patienten nicht die am besten geeignete Therapie erhalten, sondern eine, die die Geldbörse des Therapeuten füllt. Die ersten Entwürfe zum Antikorruptionsgesetz kamen bei Apothekern und Ärzten nicht gut an. Als zu groß schätzten die Heilberufler die Gefahr ein, sich ohne Absicht strafbar zu machen.

»Apotheker sind raus«

Das hat die Bundesregierung nun offenbar auch erkannt. Union und SPD haben sich darauf geeinigt, das Gesetz zu entschärfen. Zumindest in den Apotheken stehen die Zeichen auf Entwarnung. Entgegen dem bisherigen Entwurf soll nun § 299 des Strafgesetzbuchs (StGB) noch einmal überarbeitet werden. Der Paragraf regelt Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a) und Bestechung (§ 299b). In dem jetzt neu gefassten § 299a wird die Vorteilsnahme bei der Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten weitgehend ausgeklammert. Und auch beim Bezug von Arzneimitteln scheinen die Apotheker in sicherem Fahrwasser zu sein.

In der Neufassung droht Heilberuflern nur dann eine Strafe, wenn es um den Bezug von Arznei- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten geht, die zur unmittelbaren Anwendung durch den Angehörigen des Heilberufs vorgesehen sind. Das kommt in den Apotheken so gut wie gar nicht vor. »Apotheker sind raus«, kommentierte der Strafrechtler Elmar Mand die Überarbeitung des Antikorruptions­gesetzes. »Wenn die Apotheker alle bisher gültigen Verbote beachten, ändert sich für sie jetzt erstmal nicht viel. Nur, dass die Bußgelder bei Verstößen bisheriger Regelungen höher werden.«

Laut einer Stellungnahme des Bundestagsabgeordneten Jan-Marco Luczak (CDU) hatten Experten in der Anhörung zum Gesetzentwurf erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel daran, Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden. Es gibt hier nämlich ein Problem: Die Berufspflicht ist nicht bundeseinheitlich, sondern auf Länderebene geregelt. Das Verhalten eines Arztes in Hessen wäre dann womöglich anders bestraft worden als dieselbe Handlung eines bayerischen Arztes. Dabei soll der Grundgedanke des Gesetzes allerdings in seiner bisherigen Form erhalten bleiben. »Das Gesetz führt nicht zu Strafbarkeits­lücken«, sagt Luczak. Korruptionsfälle würden fast ausnahmslos von § 299a Abs. 1 Nr. 1 erfasst. Außerdem werde Korruption im Gesundheitswesen ein Offizialdelikt und damit eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden muss. Tatsächlich reduziert der aktuelle Gesetzentwurf die Gefahr für Apotheker, mit ihrem Handeln unter den Tatbestand der Korruption zu fallen.

Bei der Opposition kommt der neue Entwurf schlecht an. Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, hält den Kompromiss der Koalition insgesamt für eine »Schmalspurlösung«. Vom eigentlichen Zweck, Patienten zu schützen, habe die Einigung sich entfernt, erklärte Vogler in einer Stellungnahme. »Stattdessen stehen jetzt nur noch der Schutz von Pharmaunternehmen vor Übervorteilung und die Ausgaben der Krankenkasse im Vordergrund.« Die Linke fordert daher, jede ungerechtfertigte Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung im Zusammen­hang mit der beruflichen Tätigkeit unter Strafe zu stellen. Laut Luczak sollen nun die Rechtspolitiker der Regierungskoalition mit dem Bundesjustizministerium die finalen Formulierungen aushandeln. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs sei im April dieses Jahres zu erwarten. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.