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Briten sollen Softdrink-Steuer zahlen

11.04.2016  09:52 Uhr

Von Annette Immel-Sehr / Im Kampf gegen Übergewicht und Diabe­tes hat Großbritanniens Regierung eine Steuer für zucker­haltige Softdrinks angekündigt.

Medienberichten zufolge soll die neue Steuer nach dem Zuckergehalt gestaffelt werden: Getränke ab 5  Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden niedriger besteuert als solche mit mehr als 8 Gramm. Reine Fruchtsäfte und Getränke auf Milchbasis sind nach den Plänen von der Steuer ausgenommen.

Eine Frist von zwei Jahren bis zum Inkraft­treten der Regelung lässt Unternehmen Zeit, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Wissenschaftler hatten in einer Anfang des Jahres veröffentlichten Studie folgende Zahlen berechnet: Die Reduktion des Zuckergehalts in Softdrinks um 40 Prozent könnte in Großbritannien innerhalb von fünf Jahren eine Million Fälle von Adipositas und 500 000 Fälle von Übergewicht verhindern.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe begrüßten die Ankündigung der britischen Regierung und mahnten Ähnliches für Deutschland an. Zwar hat der Bundestag in einer na­tionalen Strategie Maßnahmen zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten beschlossen, aller­dings basiert diese auf der freiwilligen Umsetzung der Industrie. Solche Maßnahmen werden nach Einschätzung von Professor Dr. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE, kaum Effekte bringen. »Wir bemängeln zudem eine zu lasche Zielsetzung beim Zuckergehalt, der in einem Zeitraum von fünf Jahren ledig­lich um zehn Prozent sinken soll.« Deutschland hinkt in seinen Bemühungen anderen Ländern hinterher. So gibt es in skandinavischen Ländern seit vielen Jahren Zuckersteuern. Auch Frankreich, Belgien, Ungarn und Mexiko erheben Steuern auf Getränke mit zugesetztem Zucker. Diese führten dazu, dass der Konsum signifikant zurück­ging beziehungsweise die Rezepturen der Getränke geändert wurden. /

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