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Kommentar

Neues von der Novellierungsfront

11.04.2016  09:51 Uhr

Neues von der Novellierungsfront

In Berlin trafen sich Mitte März auf Einladung der Apothekengewerkschaft Adexa Vertreter verschiedener Organisationen zu einem »Runden Tisch«. Wichtigstes Ziel: Konsensfindung zur Länge der PTA-Ausbildung. Im Vorfeld hatte sich in Umfragen der Kammer Niedersachsen und der ­Adexa die Mehrheit für die Verlängerung der Ausbildung ausgesprochen, ebenso wie der BVpta im Jahr zuvor. Als Gründe hierfür wurden genannt: sehr viel Lehrstoff in zu kurzer Zeit, Ausbildungsinhalte nicht mehr zeitgemäß, neue Inhalte fehlen, um den Beruf zukunftsgerecht zu gestalten.

In einer geheimen Abstimmung fand sich dann eine Mehrheit für den Vorschlag, die Ausbildung auf drei Jahre zu verlängern mit zwei Jahren Schule und einem Jahr Praktikum mit Blockunterricht. Mit diesem Ergebnis kann sich auch der BVpta anfreunden. Dies bedeutet aber, dass der Blockunterricht im Praktikum wirklich sinnvoll mit entsprechenden Ausbildungs­inhalten gefüllt sein muss. Da heißt es für uns PTA-Vertreter genau hinzuschauen und auch im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) immer wieder vorstellig zu werden, damit da nicht Beschlüsse über unseren Kopf hinweg gefällt werden. Wir wehren uns dagegen, dass wir immer wieder als »Anhängsel« der Apothekerschaft gesehen werden. Der PTA-Beruf ist ein unabhängiger bundesrechtlich geregelter Gesundheitsfachberuf!

Schon beim BVpta-Kongresstag 2008 in Mannheim stand die Novellierung der PTA-Ausbildung auf der Agenda. Die ehemaligen Vorstandsmitglieder Ulrike Knappe und Antje Prenzel erinnerten in ihrem Vortrag an die Novellierung der Ausbildungsverordnung im Jahr 1997, die auch damals schon sehr durch ABDA- und PTA-Schulvertreter (damals noch BApÖD) geprägt war: Die Ausbildung wurde um zwei Fächer erweitert, um die Fächer Körperpflegekunde und Apothekenpraxis/EDV, gestrichen wurde das Fach »physiologisch-chemische Untersuchungen«, dazu kam die Einführung der Famulatur, das heißt ein zusätz­liches 160-Stunden-Apotheken-Prak­tikum während der Ferien.

Und nun wollen die Vertreter der ABDA, beziehungsweise der Apothekerkammern und -verbände, ebenso wie die Vertreter der PTA-Schulen wieder nur eine »neue Ausbildungsverordnung« durchdrücken? Vielleicht sollten wir die BMG-Vertreter einmal daran erinnern, dass 1964 der erste Entwurf zum PTA-Berufsgesetz eine dreijährige Ausbildung beinhaltete? Und es wird endlich Zeit, sich Gedanken zu einer Neuerung des Berufsbildes zu machen? Das PTA-Berufsgesetz ist am 12. August 1969 mit einer zweieinhalb-jährigen Ausbildungszeit in Kraft getreten und hat seitdem keine relevanten Änderungen mehr erfahren. Es ist das am längsten unangetastete Gesundheitsberufsgesetz! Und so ein veraltetes Gesetz soll noch geeignet sein, um die Bevölkerung ordentlich, den heutigen Zeiten entsprechend, zu versorgen? Ich möchte einmal erleben, wenn jeder PTA in der Apotheke seine Profession dem Berufsgesetz entsprechend ausübt: »Die PTA ist befugt, unter Aufsicht des Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten auszuführen.« Viele PTA regen ja inzwischen einen »Dienst nach Vorschrift«-Tag an. Nur so könne man den totalen Gegensatz zwischen dem noch geltenden Berufsgesetz und dem aktuellen Berufsbild aufzeigen!

Der BVpta wird mit den Informationen dieses Tages weiter für unseren Berufsstand kämpfen, das heißt für eine dreijährige Ausbildung, verpackt in einem neuen zukunftsweisenden Berufsgesetz.

Sabine Pfeiffer, BVpta-Vorsitzende

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