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Versandverbot und Europarecht

Regierung sieht kein Problem

06.04.2018  13:42 Uhr

Von Anna Pannen / Kritiker eines Versandverbots für verschreibungspflichtige Medikamente warnen immer wieder, das Verbot verstoße gegen europäisches Recht und könne zu einer teuren Staatshaftung führen. Die Bundesregierung hält diese Sorge jedoch für unbegründet, wie jetzt aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervorgeht.

Die Bundesregierung ist demnach davon überzeugt, dass ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel europarechtlich möglich ist und keine teuren Strafen für Deutschland nach sich ziehen würde. Hintergrund ist der Plan der Großen Koalition, den Versand von Rx-Medikamenten zu verbieten, um damit auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 zu reagieren. Die Richter hatten es europä­ischen Versandapotheken damals erlaubt, ihren deutschen Kunden Rabatte auf Rx-Arzneimittel zu geben. Offizin-Apotheken innerhalb Deutschlands ist das verboten.

Die Union plädiert schon länger für ein Rx-Versandhandels­verbot und hatte zuletzt dafür gesorgt, dass es in den Koalitionsvertrag mit der SPD aufgenommen wurde. Das hätte man nicht getan, wenn man juristische Folgen befürchten würde, erklärt die Bundesregierung nun in ihrer Antwort. Die beschlossenen Gesetzentwürfe stünden aus ihrer Sicht stets »im Einklang mit dem Recht der europäi­schen Union«, heißt es. Im Übrigen strafe die EU einen Mitgliedstaat nur, wenn er die Grenzen seines Handlungs­ermessens erheblich überschreite, zum Beispiel vorsätzlich oder willkürlich. Das habe die Bundesregierung nicht vor, sie werde diese Grenzen beachten, heißt es weiter.

Die Grünen hatten auch wissen wollen, wie viele deutsche Versandapotheken von dem geplanten Verbot betroffen wären. Die Regierung verweist auf Zahlen des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA): Demnach besitzen knapp 3600 Apotheken in Deutschland eine Versandhandelserlaubnis, aber nur rund 1200 haben tatsächlich einen Internethandel beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information angemeldet. Etwa 150 davon betrieben einen »ernstzunehmenden Versandhandel«, so der BVDVA.

Gefragt, wie viel Umsatz diese Apotheken durch ein Rx-Versandverbot verlieren würden, konnte die Bundesregierung keine genaue Antwort geben. Der BVDVA schätze den Anteil der über Versandhändler abgegebenen rezeptpflichtigen Arzneimittel auf 1 bis 2 Prozent des Gesamtumsatzes mit Rx. Wie viel davon auf deutsche und wie viel auf ausländische Versandhändler entfalle, werde jedoch nicht separat erfasst, so die Regierung.

Offener Prozess

Eine weitere Formulierung in der Regierungs­antwort mit Blick auf das Rx-Versandhandelsverbot könnte die Apotheker stutzig machen. »Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen«, heißt es dort. Offen bleibt, ob man sich nur noch da­rauf einigen muss, wann und wie das Verbot umgesetzt wird oder ob es auch sein kann, dass die Regierung sich noch ganz dagegen entscheidet. /

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