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Fremdbesitz

Bundesregierung stützt Apotheker

01.09.2007  21:09 Uhr

Fremdbesitz

Bundesregierung stützt Apotheker

Daniel Rücker, Eschborn

Bislang dürfen in Deutschland nur Apotheker eine Apotheke betreiben. Der europäische Gerichtshof (EuGH) muss entscheiden, ob dies mit europäischem Recht vereinbar ist. Für die Apotheker ist dies keine Frage, und auch die Bundesregierung möchte am bisherigen System festhalten.

Da der deutsche Arzneimittelmarkt der größte in Europa ist, wollen einige Unternehmen wie in Großbritannien, Skandinavien und den osteuropäischen Staaten auch in Deutschland große Apothekenketten aufbauen, dazu gehören Drogeriemärkte, Lebensmittelketten und der Pharmagroßhändler Celesio/Gehe. Bislang steht das im Apothekengesetz fixierte Fremdbesitzverbot dem entgegen. Danach darf nur eine natürliche Person mit einer Approbation zum Apotheker eine Apotheke betreiben.

Im vergangenen Sommer hat der Arzneiversender DocMorris gemeinsam mit dem saarländischen Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen. Die niederländische Aktiengesellschaft eröffnete in Saarbrücken eine eigene Apotheke. Hecken hatte die Aufsichtsbehörde angewiesen, die Apotheke gegen deutsches Recht zu genehmigen. Das deutsche Verbot widerspreche europäischem Recht und dürfe deshalb nicht befolgt werden, so die Begründung.

Gegen diese Entscheidung klagte unter anderem die Apothekerkammer des Saarlandes vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis. Im Kern geht es darum, ob das deutsche Fremdbesitzverbot im Sinne des Gesundheitsschutzes eine gerechtfertigte und angemessene Einschränkung der Niederlassungsfreiheit ist. Wenn dies so ist, dann muss es auch beachtet werden. Dann bleiben Apotheken, die einem Nicht-Apotheker gehören, verboten. Die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken müsste wieder schließen.

Da es bei diesem Verfahren auch um europarechtliche Fragen geht, hat das Verwaltungsgericht in Saarlouis den EuGH angerufen. Die Luxemburger Richter sollen klären, ob das Fremdbesitzverbot die im EG-Vertrag geregelte Niederlassungsfreiheit unangemessen einschränkt und wenn ja, ob dann deutsche Behörden das Fremdbesitzverbot bei der Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis überhaupt noch berücksichtigen dürfen. Weil es dabei um ein deutsches Gesetz geht, wurde die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Diese liegt nun vor und ist aus Sicht von PTAs und Apothekern erfreulich: »Die Regelungen des Apothekengesetzes zum Ausschluss von Kapitalgesellschaften sind zum Schutz der professionellen Unabhängigkeit der Apotheker und damit auch zum Schutz der Gesundheit und der Verbraucher erforderlich«, die damit verbundene Einschränkung der Niederlassungsfreiheit sei legitim, schreibt die Bundesregierung. Im Klartext bedeutet dies: Das Fremdbesitzverbot muss erhalten werden.

In ihrer Begründung erteilt die Regierung einem von Konzernen beherrschten Apothekenwesen eine klare Absage. Sie will keinen Apotheker, der im Interesse seines Arbeitgebers maximalen Gewinn anstrebt: »Das geschäftliche Handeln von Kapitalgesellschaften wird ... von den Renditeinteressen der Kapitaleigentümer bestimmt.

Tritt die Gewinnerzielung in den Vordergrund, kann die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung beeinträchtigt werden. Aufgabe des Apothekers ist es nicht, eine besonders gewinnbringende, sondern eine im öffentlichen Interesse liegende ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Der Apotheker soll dem Patienten nach der Konzeption des Gesetzgebers gerade nicht nur als freier Kaufmann gegenübertreten, sondern dem Patienten die medizinisch notwendigen und am besten geeigneten Arzneimittel beschaffen.«

Diese klare Position ist für die Befürworter von Apothekenketten in der Hand von Konzernen eine große Schlappe. Der Großhändler Celesio/Gehe, der mittlerweile DocMorris übernommen hat, will eine eigene Apothekenkette unter dem Namen der Versandapotheke aufbauen. Celesio-Chef Dr. Fritz Oesterle hat jetzt mit der Bundesregierung einen prominenten Gegenpart.

Natürlich ist das Verfahren vor dem EuGH damit nicht entschieden. Die Luxemburger Richter sind nicht an die Stellungnahmen der Mitgliedsstaaten gebunden. Hilfreich ist aber sicherlich, dass die Bundesregierung das deutsche Apothekenwesen so deutlich verteidigt. Hilfreich ist auch, dass die österreichische Regierung in einer Stellungnahme diese Position ebenfalls vertritt. Nicht unmittelbar am Verfahren beteiligte Staaten können sich zum Sachverhalt äußern, sie müssen es aber nicht.

Auf die Entscheidung des EuGH werden Befürworter und Gegner des Fremdbesitzverbotes noch eine Weile warten müssen. Experten rechnen zum Jahresende 2008 mit einem Richterspruch aus Luxemburg. Sollte dieser das Fremdbesitzverbot bestätigen, bleibt das System so erhalten.

 

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