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NRF-Praxishilfen

Besser kommunizieren bei ­Rezepturproblemen

22.07.2011  17:07 Uhr

Von Stefanie Döhring / Die Herstellung einer Arzneimittelrezeptur ist eine komplexe Aufgabe: Nicht nur »handwerkliches« Geschick ist gefragt, sondern gleichzeitig müssen alle Qualitätsanforderungen berücksichtigt werden. Bereits vor dem eigentlichen Herstellungsprozess ist es nötig, Unklarheiten oder Probleme in der Verordnung zu erkennen.

Bei der Plausibilitätsprüfung sollte das Therapiekonzept des Arztes erkennbar sein. Außerdem müssen Fragen zur Art der Anwendung, Dosierung sowie Qualität der Wirkstoffe eindeutig zu beantworten sein. Weitere Aspekte sind die Kompatibilität der verordneten Substanzen, auch mit Hilfsstoffen und Grundlage sowie die Stabilität und Konservierung der Rezeptur. Sind Inkompatibilitäten vorhersehbar, ersparen diese Überlegungen unnötige Doppelansätze.

Bleiben bei der Plausibilitätsprüfung Fragen offen, treten Unklarheiten oder Probleme auf, kann die Rücksprache mit dem verordnenden Arzt notwendig werden. Für einen solchen Fall bietet das Neue Rezeptur-Formularium (NRF) Kommunikationshilfen in Form von zwölf Musterbriefen an. Diese Dokumente decken die häufigsten Fälle ab. Sie dienen nicht nur der Information des Arztes, sondern auch der Dokumentation des Problems, und sie bieten zudem noch mögliche Lösungsvorschläge.

Die CD mit den Musterbriefen finden Interessierte im DAC/NRF-Loseblattwerk im Abschnitt »Dokumentation« in Kapitel II (Band 1). Der Ordner heißt »Kommunika­tion mit Arzt 2010«. In der elektronischen Version erreicht man sie entweder von der Startseite aus über den Button »DAC/NRF-Tools« oder über das Ordnersymbol in der Menü­leiste.

Musterbriefe an den Arzt

Neben dem allgemein formulierten Anschreiben für die Klärung der Unklarheiten enthält diese Praxishilfe des NRF außerdem spezielle vorformulierte Anschreiben für Rezepturen,

  • die unter unbekannten Bezeichnungen verordnet wurden (Dokument »unbekannte Bezeichnung«),
  • bei denen die Art der Anwendung und/oder die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept fehlen (Dokument »fehlende Gebrauchsanweisung«)

oder

  • deren Anwendung nicht bekannt ist (Dokument »unbekannte Anwendung«).

Bei Fragen zur Konzentration der Wirkstoffe und zweifelhaften Dosierungsempfehlungen kommt das Dokument »Überdosierung« zum Einsatz.

Gibt es zu einer frei komponierten Individualrezeptur eine vergleichbare standardisierte Alternative, können PTA oder Apotheker diese dem Arzt vorschlagen. In diesem Fall ist nicht nur die Herstellungsanweisung standardisiert, sondern auch die Stabilität gesichert (Dokument »standardisierte Alternative«). Dieses Vorgehen erleichtert die Herstellung und verbessert die Arzneimittelsicherheit.

Obsolete oder bedenkliche Stoffe

Bei der Verordnung obsoleter und umstrittener Wirk- und Hilfsstoffe stellt sich die Frage, ob es eine Rezepturalternative gibt, die aktuellen Therapiestandards entspricht. Zumindest sollte der Arzt über die Tatsache informiert werden, dass die Wirkstoffe beziehungsweise die Zubereitung nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen (Dokument »umstrittener Bestandteil«). Dann entscheidet der Arzt nach einer individuellen Nutzen-Schaden-Beurteilung, ob er das verordnete Arzneimittel als Therapieversuch ansehen oder eine Alternative verordnen möchte. Im Unterschied dazu dürfen bedenkliche Stoffe im Sinne § 5 AMG nicht in Rezepturen verarbeitet und angewendet werden. Der Arzt ist hier über die Bedenklichkeit des verordneten Arzneimittels zu informieren (Dokument »Bedenklichkeit«).

Sind Rezepturbestandteile nicht in ausreichender pharmazeutischer Qualität erhältlich oder kann die pharmazeutische Qualität der Zubereitung nicht sichergestellt werden, sind die Dokumente »Wirkstoffqualität« und »Qualitätsmangel irreparabel« anzuwenden. Ein reparabler Qualitätsmangel liegt vor, wenn

  • eine Inkompatibilität zu erwarten ist, die sich jedoch durch eine Modifikation der Rezeptur beheben lässt, oder
  • wenn das Arzneimittel für eine angemessene Aufbrauchsfrist nicht ausreichend konserviert ist.

Spezialfall Corticoide

In der Apothekenpraxis legen Patienten oft Rezepturen mit Glucocorticoiden zur äußeren Anwendung vor, die fälschlicherweise in einer alkoholischen Formen verordnet wurden. Diese »Muttersubstanzen« sind auf der Haut unwirksam, beispielsweise Betamethason und Clobetasol. Auch hier ist der Austausch in eine extern wirksame Form nur nach Rücksprache mit dem Arzt möglich (Dokument »Glucocorticoide extern«).

Unabhängig vom vorliegenden Problem, sollte dem Arzt immer eine plausible und praktikable Alternative vorgeschlagen werden. Die Musteranschreiben bieten dafür Platz. Damit der Arzt seine Entscheidung dokumentieren kann, enthalten die Musterbriefe auch ein Feld, in das der Arzt seine Argumentation, eigene Vorschläge, seine Zustimmung oder andere Stellungnahmen schriftlich eintragen kann. Diese gesamten Unterlagen legen PTA oder Apotheker zusammen mit dem Rezepturprotokoll ab, sodass jeder andere Apothekenmitarbeiter auch im Nachhinein den Entscheidungsprozess nachvollziehen kann.

Alle Vorlagen sind individuell anpassbar und sollen als Basis für eigene Formulierungen dienen. Nur wenn die Kommunikation funktioniert, erhält der Patient schnell ein brauchbares Rezepturarzneimittel. Ein mittelfristiges Ziel ist es, die Qualität und Effizienz bei Verordnung und Herstellung zu verbessern. /

E-Mail-Adresse der Verfasserin

doehring(at)govi.de

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