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AMG-Novelle

Versender sehen sich diskriminiert

20.07.2012  15:10 Uhr

Von Stephanie Schersch / Für ausländische Versandapotheken ­sollen künftig die deutschen Preisvorschriften gelten. Das hat der Bundestag kurz vor der Sommerpause mit dem Arzneimittelrechts-Änderungsgesetz entschieden. Die Versender wollen notfalls gegen die neue Vorschrift klagen.

Das Arzneimittelrechts-Änderungs­gesetz soll als Grundlage für die nächste Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) dienen, die voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird. Mit dem Gesetz sollen unter anderem europä­ische Richtlinien etwa zur Pharmako­vigilanz oder zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen in deutsches Recht überführt werden.

Darüber hinaus will die Bundes­regierung gleiche Wettbewerbsbedingungen für Präsenz- und Versandapotheken schaffen. Versender im Ausland, die Medikamente an Kunden oder Patienten in Deutschland liefern, sollen sich künftig an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten müssen. Die Bonus-Modelle der Versender würden damit der Vergangenheit angehören. Derzeit gewähren die Versender ihren Kunden Boni und Rabatte auch auf verschreibungspflich­tige Arzneimittel.

Verstoß gegen ­europäischen Binnenmarkt

Der Europäische Versandapothekenverband EAMSP hält die geplante ­Regelung für diskriminierend. »Gleiche Wett­bewerbsbedingungen werden mit­nichten hergestellt«, sagte Thomas J. Dieckmann, Jurist der EAMSP. Aus Sicht der Versender verstößt die AMG-Novelle gegen die Warenverkehrsfreiheit im europäischen Binnenmarkt und die sogenannte E-Commerce-Richtlinie, die den elektronischen Geschäftsverkehr in Europa regelt. Das Gesetz laufe daher Gefahr, »als europa­rechtwidrig beanstandet zu werden«, so Dieckmann.

Nach der Sommerpause muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Sollte die Länderkammer zustimmen und die AMG-Novelle wie geplant in Kraft treten, wollen die Versandapotheken europarechtlich gegen den Beschluss vorgehen und den Klageweg beschreiten. »Mehr Europa hätte zu einer besseren Lösung geführt als nationale Besitzstandswahrung«, kommentierte der Jurist. Leidtragende eines Boni-Verbots sind nach Meinung der Versender auch die Patienten, insbesondere schwer und chronisch kranke Menschen. »Sie werden für lebensnotwendige Medikamente viel tiefer in die Tasche greifen müssen«, sagte Dieckmann.

Die AMG-Novelle regelt darüber hinaus weitere Änderungen im Arzneimittel­bereich. Um die Versorgung von Palliativpatienten zu verbessern, können niedergelassene Ärzte in speziellen Notsituationen Betäubungsmittel künftig direkt an Schmerzpatienten abgeben, sofern die Apotheke das Medikament nicht rechtzeitig besorgen kann. Bereits heute können Apotheker zudem unter Verweis auf pharmazeutische Bedenken Rabattverträge nicht bedienen. In Zukunft sollen Apotheker in Abstimmung mit den Krankenkassen den Austausch bestimmter Arzneimittel generell verbieten können, wenn das mit Blick auf die Com­pliance der Patienten angebracht ist.

In Kürze Verbot von Portfolioverträgen

Des Weiteren soll es Rabattverträge, die gegen das Vergaberecht verstoßen und damit den Wettbewerb behindern, in Kürze nicht mehr geben. Dazu zählen die sogenannten Portfolioverträge über das gesamte generische Sortiment eines Herstellers. Aber auch Rabattvereinbarungen, die Krankenkassen mit den Markteinführern eines Arzneimittels über den Ablauf des Patents hinaus getroffen haben, sollen spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Novelle enden.

Für große Aufregung hatte in den vergangenen Wochen eine Regelung gesorgt, nach der Krankenkassen und Hersteller die Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel vertraulich verhandeln sollten. Da sich viele Länder bei Arzneimitteln am deutschen Preis­niveau orientieren, sollte auf diese ­Weise verhindert werden, dass mit den Rabattverhandlungen in Deutschland automatisch das Auslandsgeschäft der Hersteller in Mitleidenschaft gezogen wird. Das Vorhaben wurde letztendlich jedoch wieder fallengelassen.

Ebenfalls nicht in die AMG-Novelle aufgenommen wurde eine Anhebung des Apothekerhonorars. Das hatte sich bereits in den vergangenen Wochen abgezeichnet. Die Vergütung könnte nun über eine Anpassung der Packungspauschale steigen. Dafür sind Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium gemeinsam zuständig. Derzeit laufen Gespräche über eine mögliche Erhöhung. /

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