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Notdienstpauschale

Der Nebel lichtet sich

23.05.2013  16:37 Uhr

Von Daniel Rücker / Deutlich später als geplant biegt das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) nun doch auf die Zielgerade ein. Für die Apotheker kommt es aber acht Monate zu spät.

Der vergangene September war ein guter Monat für die Apotheken in Deutschland. Nachdem im Sommer 2012 die Anpassung des Honorars mit einem Zuschlag von 25 Cent ziemlich bescheiden ausgefallen war – immerhin hatte es seit 2004 keine Anpassung mehr gegeben –, versprach die Bundesregierung den Apothekern, den Nacht- und Notdienst ab 2013 besser zu vergüten. 120 Millionen Euro stellte die Bundesregierung den Apothekern in Aussicht, damit sie für den Notdienst halbwegs angemessen vergütet werden. Rund 200 Euro sollen für jeden Dienst pauschal bezahlt werden. Den größten Profit haben dabei die Landapotheken. Sie leisten viel mehr Dienst als Stadt­apotheken, haben aber kaum Kunden. Wie sich schnell zeigte, hatte das gutgemeinte Angebot jedoch einen Haken: Woher das Geld kommen sollte, blieb erst einmal offen. Schon bald zeichnete sich ab, dass der ursprünglich geplante Starttermin zum Januar 2013 nicht eingehalten werden konnte. Auch der nächste Termin Anfang April verstrich.

Die Sache stellte sich als ziemlich kompliziert heraus. Die Gesetzliche Krankenversicherung zeigte wenig Interesse daran, das Geld bereitzustellen. Die privaten Krankenversicherungen fühlten sich ebenfalls nicht zuständig, und das Bundesinnenministerium stellte sich quer.

Nach einigen Irrungen und Wirrungen fanden Gesundheits- und Wirtschaftsministerium dann doch noch eine Lösung, die den Staatshaushalt nicht in Schieflage bringt. Wenn ab August die Apotheker eine Pauschale für den Nacht- und Notdienst bekommen, dann steigen gleichzeitig die Preise für verordnete Arzneimittel um 16 Cent pro Packung. Auf der Basis der Packungszahlen von 2012 würden so laut Ministerium rund 120 Millionen Euro im Jahr zusätzlich eingenommen, mit denen die circa 450 000 Notdienste in Deutschland vergütet werden könnten. Beliefern sie im Notdienst allerdings Privatrezepte, müssen die Apotheker das Geld der Privatversicherten einsammeln und an einen eigens dafür eingerichteten Fonds überweisen. Verwaltet wird der Fonds vom Deutschen Apothekerverband.

Diese Regelung ist zwar nicht einfach, mit ihr können aber alle Parteien offensichtlich ganz gut leben. Zwar krittelten bei der Anhörung zum ANSG SPD und Die Linke an Details herum. Ihnen war nicht ausreichend geklärt, wie ausländische Versandapotheken an der Finanzierung beteiligt werden können. Grundsätzliche Ablehnung gab es aber nicht. Auch der Plan der Krankenkassen, die Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Packung zu streichen, fand keine Unterstützer. Anscheinend wird auch im Bundesrat keine Mehrheit das Gesetz ablehnen, also kann das Notdienstgesetz zum 1. August in Kraft treten.

Die Aufgaben sind nun wie folgt verteilt: Der Deutsche Apothekerverband richtet einen Fonds ein, dem die Gelder aus der Erhöhung der Packungspauschale um 16 Cent zufließen. Die Landesapothekerkammern melden dem Fonds die Notdienste der Apotheken in ihrem Bezirk. Der Fonds zahlt dann die Pauschale an die Apotheken aus. Klar ist allerdings, dass die Pauschale nur für Dienste bezahlt wird, die von den Apothekerkammern veranlasst wurden. Apotheker dürfen sich nicht selbst zum Dienst einteilen, weil sie ein Zusatzgeschäft wittern.

Von dem ANSG werden vor allem die Apotheken profitieren, die überdurchschnittlich viele Dienste haben. Nach einer Statistik aus dem Jahr 2012 sind dies vor allem Betriebe in Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen. Apotheken in diesen Bundesländern leisteten pro Jahr durchschnittlich zwischen 26 und 29 Dienste. In Hamburg waren es dagegen nur acht. Bundesweit an der Spitze liegen die Apotheken im Landkreis Bad Kissingen mit 91 Notdiensten. Der Grund, warum es am Ende von den Parteien eine deutliche Zustimmung für das Notdienstgesetz gibt, liegt auf der Hand: Hier werden die Apotheken belohnt, die besonders viel für die Arzneimittelversorgung leisten müssen. Dass die mehr vom Kuchen bekommen, ist nur gerecht. /

E-Mail-Adresse des Verfassers

d.ruecker(at)govi.de

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