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Entlassmanagement

Ausgebremst an der Sektorengrenze

Datum 13.04.2015  12:25 Uhr

Von Daniel Rücker / In Deutschland gibt es rund 2000 Krankenhäuser, in denen pro Jahr mehr als 18 Millionen Menschen behandelt werden. Für deren Entlassung aus der Klinik gab es bislang kein vernünftiges Procedere. Jetzt scheint Besserung in Sicht.

Wird ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen, bekommt er im Krankenhaus seinen Entlassbrief. Was er in vielen Fällen nicht bekommt, ist ein Rezept über die Medikamente, die er braucht. Diese Situation gibt es täglich wahrscheinlich viele tausend Mal in Krankenhäusern in Deutschland. Die Sektorengrenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bremst die Heilberufler bei ihrer Arbeit aus. Natürlich haben die Kliniken die notwendigen Medikamente im Haus. Das Krankenhaus ist aber nach der Entlassung für den Patienten nicht mehr zuständig. Dieser muss jetzt wieder ambulant von einer öffentlichen Apotheke versorgt werden. Also braucht der Patient einen Arzt, der ihm ein Rezept für die ambulante Versorgung ausstellt.

Das hört sich einfach an. Ist es aber nicht. Der behandelnde Krankenhaus-Arzt ist womöglich schon beim nächsten Patienten, er hat keine Zeit für die Entlassmedikation. Manche Krankenhausärzte kennen sich auch nur bedingt damit aus, wie ein Rezept ausgefüllt werden muss. Welche Packungsgrößen gibt es? Was darf die Klinik verordnen? Was sind Rabattverträge? Kommt der Patient dann in eine öffentliche Apotheke, muss er hoffen, dass das Rezept im Krankenhaus korrekt ausgefüllt wurde. Wenn nicht, hat er schlechte Karten. Der retaxgeprüfte Apotheker kann und will für die Fehler der Klinik nicht haften.

Experte für Entlassung

Was ist da naheliegender als ein Experte im Krankenhaus, der sich um das Entlassmanagement kümmert? Tatsächlich gibt es in vielen Kliniken niemanden für diese Aufgabe. Das könnte sich nun mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ändern. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Versorgung der Krankenhauspatienten vereinfachen. Dazu gehört auch das Entlassmanagement. Faktisch gibt es dies zwar bereits seit 2012. Die damalige Bundesregierung hatte aber versäumt, die dafür Verantwortlichen zu benennen.

Mit dem neuen Gesetz soll ein einheitliches Procedere für die Entlassverordnung geschaffen werden. Krankenhausärzte sollen ihren Patienten regulär eine N1-Packung verordnen. Dabei ist allerdings noch offen, ob es immer die kleinste im Markt befindliche Packung sein muss oder irgendeine Packung mit einer Größe innerhalb der Schwankungsbreite der Normgröße N1. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wünscht sich hier die flexiblere Lösung. Die ABDA wäre damit auch einverstanden. Einig sind sich Apotheker und Kliniken auch darüber, dass eine Verordnung im Krankenhaus grundsätzlich auf Wirkstoffebene erfolgen soll.

Für die ABDA ist es ebenfalls wichtig, dass die Entlassverordnung eine exklusive Angelegenheit für Apotheker und Ärzte ist. Im ursprünglichen Entwurf für das Entlassmanagement waren auch private Rezeptvermittler vorgesehen, die von der Klinik mit der Versorgung der Patienten beauftragt werden können.

Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kommen die Pläne zur Entlassverordnung dagegen nicht gut an. Die Kassenärzte würden am liebsten komplett darauf verzichten, denn sie halten die Entlassverordnung für wenig praktikabel. Die N1-Packung sei oftmals in der Apotheke nicht verfügbar. Der Apotheker sei dann gezwungen, eine größere und damit teurere Packung abzugeben. Einfacher wäre es, wenn die Krankenhausärzte ihren Patienten Arzneimittel für drei Tage direkt mitgeben würden.

Angesichts der durchaus unterschiedlichen Vorstellungen sind weitere Änderungen am GKV-Versorgungsstärkungsgesetz nicht ausgeschlossen. Offen ist auch, welche Rolle der mit dem E-Health-Gesetz geplante Medikationsplan spielen wird. Ab Oktober 2016 sollen alle Menschen, die mindestens fünf Medikamente einnehmen, ein Anrecht auf einen solchen Plan haben. Hausärzte, Apotheker und Krankenhäuser sollen sich daran beteiligen. Sollte das Projekt gelingen, wäre dieser Plan ein sinnvolles Instrument für die Kommunikation der Heilberufler in ambulanter und stationärer Versorgung. /

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