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Pille danach

Hilfe für Frauen in Notlage

23.04.2018  13:57 Uhr

Von Verena Arzbach / Seit drei Jahren ist die Pille danach nun ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Die Behauptung eines Frauenärzteverbands, dass die Zahl der Abtreibungen auf­grund einer mangelhaften Beratung gestiegen sei, ist nicht haltbar. Apotheker und PTA können umfassend zur Pille danach beraten, auch dank der Handlungsempfehlung der Bundesapotheker­kammer (BAK).

Im vergangenen Jahr haben mehr Frauen abgetrieben als zuvor; so war es vor etwa vier Wochen in den Schlagzeilen zu lesen. Tatsächlich lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutsch­land 2017 bei etwa 101 000, 2016 waren es noch rund 99 000 Abbrüche ge­wesen; das entspricht einem Anstieg von 2,5 Prozent.

Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hatte dafür schnell einen Schuldigen ausgemacht und den Apothekern vorgeworfen, schlecht zu Notfall­kontrazeptiva, die seit März 2015 rezept­frei in den Apotheken erhältlich sind, zu beraten. Deshalb sei die Zahl ungewollter Schwangerschaften und Abtreibungen angestiegen, schluss­folgerte der BVF.

Für diese nicht belegten Behauptungen wurde der Verband im Anschluss­ von vielen Seiten heftig kritisiert. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände betonte, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche absolut gestiegen sein mag. Doch wirft man einen Blick auf die Anzahl der gebärfähigen Frauen in Deutschland, re­lativieren sich die Daten: 2017 hat es laut Statistischem Bundesamt 58 Abtreibungen pro 10 000 Frauen gegeben. 2014 waren es 56 gewesen, 2012 jedoch auch schon einmal 59. Von einem Trend zu mehr Ab­treibungen kann man also nicht sprechen.

Andere Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für psycho­somatische Frauenheilkunde und Geburts­hilfe (DGPFG) und Pro Familia sehen­ das genauso. Sie haben den Apothekern (und ihren Mitarbeitern) den Rücken gestärkt. »Es entbehrt jeder sachlichen Grundlage, dieser Berufsgruppe unterschwellig eine Schuld daran­ zuzuschreiben, dass Frauen einen­ Abbruch vornehmen lassen«, wird Claudia Schumann, Vizepräsidentin der DGPFG, in einer Pressemeldung zitiert. Gleichwohl sei es richtig, dass sich Frauen die Pille danach heute unkompliziert und schnell in der Apotheke besorgen können.

Empfehlungen aktualisiert

Die ABDA hatte in einer Stellungnahme auf die Vorwürfe auch betont, die Apotheker­ seien durch zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen zu diesem Thema geschult worden. Apothekern und PTA hat die Bundesapotheker­kammer (BAK) mit einer Handlungsanweisung inklusive Beratungs-Check­liste außerdem umfassendes Material zur Beratung zur Verfügung gestellt. Die Handlungsanweisung ist Anfang März in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium und Pro Familia sowie Gynäkologen­verbänden überarbeitet worden. Die aktualisierte­ Fassung der Handlungsempfehlung (+ Checkliste) ist abrufbar auf www.abda.de. Die wichtigsten Hin­weise für die Beratung sind außerdem im Folgenden zusammengefasst.

Der erste Abschnitt der Handlungsempfehlung befasst sich mit den Vo­raussetzungen für die Abgabe der Pille danach. Am wichtigsten ist es zunächst, in der Beratung zu erfahren, wann der Zeitpunkt des ungeschützten Geschlechtsverkehrs war: Levonorgestrel (zum Beispiel Pidana®, Navela®, Postinor®) kann bis zu drei Tage nach dem Sex eingenommen werden, Ulipristalacetat (Ellaone®) bis zu fünf Tage danach. Liegt die Verhütungspanne länger als 120 Stunden zurück, sollten PTA oder Apotheker die Betroffene an den Arzt verweisen. Ebenso sollte bei Mädchen unter 14 Jahren verfahren werden, wenn keine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Bei der Abgabe an Minderjährige über 14 Jahre empfiehlt die BAK, schriftliche Auf­zeichnungen zur Beratung anzufertigen und einen anschließenden Arztbesuch zu empfehlen. Im Regelfall soll die Pille danach auch nicht auf Vorrat abgegeben werden, so die BAK. Falls dies im Einzelfall doch so gehandhabt wird, sollten PTA oder Apotheker der Betroffenen ebenfalls zum Frauenarztbesuch raten.

Wiederholte Anwendung

Eine wiederholte Anwendung von Ulipristalacetat­ innerhalb eines Zyklus wird im Gegensatz zu vorherigen Empfehlungen in der Fachinformation nun nicht mehr ausdrücklich ausge­schlossen. Wichtig sei dabei der Hinweis an die Kundin, dass der Eisprung nach der Einnahme trotzdem stattfindet. Während des restlichen Zyklus muss sie also nicht hormonell weiter verhüten. Zur wiederholten An­wendung von Levonorgestrel gibt es laut BAK keine­ Studien, aufgrund der hohen Hormon­belastung und mög­licher Zyklus­störungen sollte davon abgeraten werden.

Eine bereits bestehende Schwangerschaft ist eine Kontraindikation der Pille danach und sollte daher aus­geschlossen werden. Hinweise auf eine mögliche Schwangerschaft, auf die PTA oder Apotheker im Beratungsgespräch aufmerksam machen­ können, sind eventuell eine verspätete, unge­wöhnlich schwache oder ungewöhnlich kurze letzte Monats­blutung. Stillende­ Mütter sollten nach der Einnahme von Ulipristal­acetat eine mindestens einwöchige Stillpause ein­halten. Bei Levonorgestrel muss die Stillpause mindestens acht Stunden betragen.

Leidet die Anwenderin nach der Einnahme der Pille danach unter Übelkeit mit Brechreiz und/oder Erbrechen, kann die Wirksamkeit beider Wirk­stoffe vermindert sein. Erbricht die Frau innerhalb von drei Stunden nach der Ein­nahme, muss eine weitere Tablette­ einge­nommen werden, um die Wirksamkeit zu gewährleisten. Um das Auftreten von Übelkeit zu vermindern beziehungs­weise zu vermeiden, wird in der BAK-Handlungsanweisung empfohlen, vor der Einnahme etwas zu essen.

Medikamente, die das Enzym CYP3A4 induzieren, können die Wirksamkeit von Levonorgestrel und Ulipristalacetat verringern. Dazu gehören zum Beispiel­ Johanniskraut, Phenytoin, Phenobarbital, Carbamazepin, Ritonavir, Efavirenz, Nevirapin, Rifampicin und Rifabutin. Nimmt die Frau ein solches Arzneimittel ein, sollten PTA oder Apotheker zum Besuch beim Gynäko­logen raten. Eventuell ist in diesem Fall die Einlage einer Kupferspirale zur Notfallverhütung möglich. Sie kann bis zu fünf Tage nach dem Geschlechts­verkehr eingesetzt werden. Die ab­gegebenen Kupferionen verhindern dann das Einnisten einer befruchteten Ei­zelle, und auch das Aufsteigen von Spermien in die Gebärmutter. Für Frauen­, die keine Kupferspirale ver­wenden können oder möchten, könne die Einnahme einer doppelten Dosis Levo­norgestrel (3 mg innerhalb von 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr) eine Alternative sein, so die BAK.

Akute gesundheitliche Probleme, chronische Vorerkrankungen wie etwa ein Malabsorptionssyndrom (zum Beispiel­ bei Morbus Crohn), schwere Leber­funktionsstörungen, eine frühere Eileiterentzündung oder eine Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaft in der Vorgeschichte seien kein Grund, die Abgabe der Pille danach generell zu verweigern, so die BAK. Gleiches gilt bei Hinweisen, dass sich die Frau bei dem ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer sexuell übertragbaren Infektion angesteckt hat oder bei Hinweisen auf eine Gewalttat. In diesen Fällen sollten PTA oder Apotheker allerdings zu einem anschließenden Besuch bei einem Gynäkologen raten.

Mit Barriere verhüten

Wichtig ist der Hinweis, dass nach der Einnahme der Pille danach für den restlichen Zyklus kein Verhütungsschutz besteht. Die normale hormonelle Kontrazeption sollte nach der Pille danach wie üblich fortgeführt werden, zusätzlich sollten die Frauen auch ein Verhütungsmittel, das nach der Barrieremethode arbeitet, wie ein Kondom, bis zur nächsten Monatsblutung verwenden. /

So wirkt die Pille danach

Die Pille danach ist kein Abortivum, eine bereits bestehende Schwangerschaft kann sie nicht ab­brechen. Sie wirkt nur, wenn sie rechtzeitig vor dem Eisprung eingenommen wird. Beide verfüg­baren Wirkstoffe sollten immer so schnell wie möglich eingenommen werden. Levonorgestrel und Ulipristalacetat verschieben das fertile Fenster, also die Zeit, in der eine Schwangerschaft am wahrscheinlichsten auftritt. Beide Wirkstoffe verhindern hauptsächlich den zyklusabhängigen Anstieg des luteinisierenden Hormons (LH) und damit den Eisprung. Ulipristalacetat, ein selek­tiver Progesteron-Rezeptor­modulator, wirkt im Gegensatz zu Levonorgestrel auch dann noch, wenn der LH-Spiegel bereits angestiegen ist und der Eisprung­ kurz bevorsteht. 100-prozentige Sicherheit bieten beide Notfallkontrazeptiva nicht: Ist der LH-Peak vorüber und der Hormonspiegel sinkt wieder, wirken sie nicht mehr.

Es gibt Hinweise, dass die beiden Wirkstoffe bei einem erhöhten Body­-Mass-Index (BMI) weniger wirksam sein könnten, die entsprechenden Daten sind jedoch nicht eindeutig. Alle Frauen bekommen, unabhängig vom Gewicht, die gleiche Dosis: 1,5 mg Levonorgestrel beziehungsweise 30 mg Ulipristal­acetat.

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