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Neuer Tarifvertrag

Durchbruch in Nordrhein

Datum 24.08.2012  11:02 Uhr

Von Sigrid Joachimsthaler / Nach zähen Verhandlungen einigten sich die Apothekengewerkschaft Adexa und die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (TGL) Nordrhein am 16. August auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit Geltung vom 1. September 2012. Zum 1. Januar 2013 tritt außerdem ein Tarifvertrag zur leistungsorientierten Vergütung (TV LOB) in Kraft, mit dem weitere 1,5 Prozent erreicht werden können.

Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2013, der LOB-Vertrag endet am 31. Dezember 2014. Für Berufsanfänger steigen die Einstiegsgehälter überproportional. Die Vergütung für Pharmazeuten im Praktikum wird im ersten Halbjahr auf BAföG-Niveau (670 Euro) angehoben. Die Gehälter aller anderen Angestellten in den öffentlichen Apotheken steigen um 48 bis 150 Euro monatlich.

»Generell haben wir darauf Wert gelegt, die unteren Gehaltsgruppen stärker anzuheben, um einem Nachwuchs- und Fachkräftemangel entgegen zu wirken«, so die Leiterin der Adexa-Tarifkommission, Adexas Zweite Vorsitzende Tanja Kratt. »Fach- und Nachwuchskräfte sind die Basis einer jeden Apotheke. Adexa und TGL wollen mit diesem Tarifabschluss dafür sorgen, erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben zu halten und den Nachwuchs zu motivieren, sich für die öffentliche Apotheke zu ent­scheiden.«

Abschluss überfällig

»Dieser Gehaltsabschluss war mit Blick auf die vom Gesetzgeber verordneten Sparzwänge der letzten Jahre ein hartes Stück Arbeit«, so Kratt weiter. »Jedoch mussten die Mitarbeiter bereits Reallohneinbußen hinnehmen. Deshalb war dieser Abschluss überfällig. Davon unabhängig bleibt unsere Forderung nach einer angemessenen Honorierung der Leistungen von Apotheken an die politisch Verantwortlichen erhalten. Apotheken müssen wirtschaftlich auf eine bessere Basis gestellt werden, das ist für die adäquate Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt und in den kommenden Jahren absolut notwendig! Ich erinnere nur an die gestiegenen Auflagen durch die Apothekenbetriebsordnung.«

Adexa-Mitglieder in Nordrhein werden über die Details und die Umsetzung noch ausführlich informiert. Bei Fragen steht außerdem die Adexa-Rechtsberatung zur Verfügung – auch in den Abendsprechstunden. Weitere Informationen dazu finden Interes­sierte im Internet unter www.adexa- online.de

LOB auf freiwilliger Basis

Apothekenleiter können zum Jahreswechsel entscheiden, ob sie den Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB) für ihre Mitarbeiter anwenden, und müssen dies dann individuell und schriftlich mit ihren Angestellten vereinbaren. Ziel von LOB ist es, die eigenverantwortliche und selbstständige Arbeit sowie die Arbeitszufriedenheit zu fördern, die Kommunikation und Zusammenarbeit zu verbessern und eine positive Feedbackkultur in der Apotheke aufzubauen beziehungsweise zu unterstützen. Dafür ist für die Laufzeit ein jährliches Volumen von 1,5 Prozent des tariflichen Grundgehalts vereinbart worden.

Dazu heißt es in § 2 TV LOB: »Leistungsorientierte Entgelte sollen die zu erbringenden Dienstleistungen verbessern, die Effizienz der Organisation und Prozesse steigern und zugleich die Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz stärken.«

Erfahrungen sammeln

Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die fachliche und soziale Kompetenz, die Methodenkompetenz und die Arbeitseffizienz. »Wir haben bewusst den 1. Januar 2013 als Starttermin gewählt, damit sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Bewertungsverfahren vertraut machen können«, so Kratt. »Nach Ablauf von zwei Jahren können die Tarifparteien dann auf Basis der jeweiligen Erfahrungen das Bewertungssystem weiterentwickeln.« /

E-Mail-Adresse der Verfasserin

presse(at)adexa-online.de

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