PTA-Forum online Avoxa
instagram facebook
Preisverordnung

Oberstes Gericht verbietet Boni

Datum 24.08.2012  11:38 Uhr

Von Daniel Rücker / Schlechte Nachrichten für ausländische Versandapotheken. In Zukunft müssen sie zu denselben Bedingungen arbeiten wie deutsche Apotheken. In Deutschland verbotene Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Arznei­mittel dürfen sie zukünftig nicht mehr anbieten.

Die Preisverordnung spielt in Deutschland eine wichtige Rolle für die Arzneimittelversorgung. Wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel in allen Apotheken dasselbe kosten, dann müssen kranke Menschen nicht von Apotheke zu Apotheke gehen, um das günstigste Angebot zu finden. Außerdem ist so sichergestellt, dass Apotheker den Preis für ein Arzneimittel nicht anheben können, wenn dieses schlecht verfügbar ist. Rabattschlachten sind auch nicht möglich. Schließlich ist der einheitliche Abgabepreis für rezeptpflichtige Arzneimittel die wirtschaftliche Grundlage für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung.

Bis zu 15 Euro Bonus

Ausländische Versandapotheken hat diese Argumentation noch nie interessiert. Sie nutzen ihren Standortvorteil, zumeist in den Niederlanden, und bieten deutschen Patienten Vergünstigungen in Form von Rabatten und Boni an. Besonders aktiv war hier die Europa-Apotheek mit Sitz in Venlo, aber auch DocMorris ging mit Rabatten auf Kundenfang. Wer seinen Geschäftssitz nicht in Deutschland hat, der muss sich auch nicht an deutsches Recht halten, argumentierten die Versender. So konnten deutsche Besteller bei der Europa-Apotheek zwischen 2,50 Euro und 15 Euro sparen.

Von Beginn an stellte sich allerdings die Frage, ob denn die Arzneimittelpreisverordnung tatsächlich nicht für ausländische Apotheken gilt. Schließlich werden deutsche Krankenversicherte mit deutschen Arzneimitteln versorgt. Es folgte eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten mit unterschied­lichem Ausgang. Selbst die obersten deutschen Gerichte konnten sich nicht einigen. Während das Bundessozialgericht im Jahr 2008 entschied, die Preisverordnung gelte nicht für auslän­- dische Versender, war der Bundes­gerichtshof zwei Jahre später gegen­teiliger Meinung.

Immer, wenn sich zwei Bundes­gerichte nicht einig sind, muss der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe entscheiden. So auch zum Geltungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung. Die Verhandlung fand am 22. August in Karlsruhe statt. Mitglieder des Gemeinsamen Senats sind die Vorsitzenden Richter der fünf Bundesgerichte (Verfassungs-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgericht sowie der Bundesgerichtshof). Dieser Gemeinsame Senat tritt nur selten in Aktion und dann entscheiden die Richter meist nach Aktenlage. Noch seltener sind mündliche Verhandlungen. Die Sitzung am vergangenen Mittwoch war die erste seit dem Jahr 1986.

Aus Sicht der deutschen Apotheken war die Sache ihren Aufwand wert, denn der Gemeinsame Senat teilte die Auffassung des Bundesgerichtshofs: Ausländische Versender müssen sich an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten. Die deutschen Preisvorschriften gelten grundsätzlich auch dann, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel von einer Versandapotheke mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union an Endverbraucher in Deutschland abgegeben werden, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Damit dürfen auslän­dische Versandhändler keinen Bonus mehr auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren.

Nach Ansicht der Richter reichen die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes aus, ausländischen Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an Endverbraucher in Deutschland abgeben, deutschem Arzneimittelpreisrecht zu unterwerfen. Der gemeinsame Senat bezieht sich dabei vor allem auf § 78 Abs. 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes. Sie sehen auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass dieses Urteil europarechtlich zu beanstanden wäre. /

E-Mail-Adresse des Verfassers

ruecker(at)govi.de

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.