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Plausibilitätsprüfung

Kombinationen mit Erythromycin

Datum 27.04.2015  13:58 Uhr

Von Andreas Melhorn / Das Antibiotikum Erythromycin bereitet bei der Herstellung von Rezepturarzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten. Hautärzte verordnen den Arzneistoff gerne, da er auch entzündungs­hemmend wirkt. Häufig enthalten die Rezepturen jedoch noch weitere Wirkstoffe, sodass die Plausibilitätsprüfung aufwendig ist.

In der Apotheke nimmt die PTA ein Rezept über eine Mischung aus Erythromycin und Betamethasonvalerat entgegen. Da die Mischung bisher in der Apotheke nicht nachgefragt worden ist, vermutet die PTA, dass der Plausibilitätscheck länger dauern wird. Daher bittet sie den Kunden, am nächsten Tag wiederzukommen. Für den Fall, dass sich bei der Recherche Rückfragen ergeben, notiert sie seine Telefonnummer. Auf den ersten Blick erscheint ihr Erythromycin der kompliziertere Wirkstoff der Mischung und sie beginnt bei ihren Nachforschungen mit dieser Substanz.

Erythromycin

Erythromycin ist ein Antibiotikum, das topisch vor allem bei Akne eingesetzt wird. Hautärzte kombinieren es in Rezepturen häufig mit anderen Wirkstoffen. Gerade in Bezug auf die Stabilität bereiten diese Kombinationen jedoch immer wieder Schwierigkeiten. Die PTA findet im DAC/NRF nur ein entsprechendes Beispiel: Hier wird Erythro­mycin mit Metronidazol in einer hydrophilen Creme kombiniert.

 

Außerdem enthält das DAC/NRF die Rezeptur »Hydrophile Erythromycin-Creme 1 % / 2 % / 4 %« (NRF 11.77.) mit der Grundlage Basiscreme DAC. Die PTA notiert die Namen beider Rezepturen, damit sie später gegebenenfalls schnell darauf zurückgreifen kann.

 

Im Rezepturhinweis »Erythromycin zur Anwendung auf der Haut« steht die Angabe, dass die nachträgliche Überprüfung des Gehalts bei Individual­rezepturen mit Erythromycin häufig eine zu geringe Wirkstoffmenge ergibt. Ein Grund könnte in der Qualität der Rezeptursubstanz liegen: Die Substanz weist vielfach einen Mindergehalt und auch einen recht hohen Wassergehalt auf. Aus diesem Grund ist die Bestimmung eines Einwaagekorrekturfaktors notwendig.

 

Erythromycin reagiert basisch, ist in Wasser und unpolaren Lipiden schlecht löslich, jedoch leicht löslich in organischen Lösungsmitteln. In wässrigen oder alkoholischen Lösungen zersetzt sich der Stoff recht schnell. In Cremes ist die Stabilität höher als in Lösungen, was vermutlich daran liegt, dass hier nur ein Teil des Erythromycins gelöst vorliegt und der ungelöste Teil stabiler ist. Damit die Rezeptur ausreichend stabil ist, muss der pH-Wert schwach basisch sein, also im Bereich von 8 bis 8,5 liegen. Liegt Erythromycin suspendiert in einer Creme vor, ist es in einem pH-Bereich von 7 bis 10 stabil. In den DAC/NRF-Vorschriften wird der pH-Wert mit Citronensäure eingestellt, deren Menge von der Konzentration des basischen Erythromycins abhängt, aber nicht proportional dazu ist.

 

 

 

Das Expertenteam des DAC/NRF rät generell davon ab, »frei komponierte« Rezepturen mit Erythromycin herzustellen. Vor allem ist ohne Untersuchung kaum zu gewährleisten, dass Erythromycin in nicht erprobten Rezepturen ausreichend stabil ist. Enthält die Rezeptur sehr wenige Bestandteile, kann die ausreichende Stabilität eventuell abgeschätzt werden. Aus prinzipiellen Erwägungen sollten dennoch standardisierte Rezepturvorschriften bevorzugt werden.

 

Die Vorschrift des vorliegenden Rezepts ist eine solche »frei komponierte« Rezeptur. Sie enthält einen zweiten Wirkstoff und außerdem wird der pH-Wert nicht eingestellt.

 

Betamethasonvalerat

Als nächstes wirft die PTA einen Blick auf Betamethasonvalerat. Das Glucocorticoid ist als »stark wirksam« ein­gestuft. Der rezeptierbare pH-Bereich liegt laut »Tabellen für die Rezeptur« bei pH 2 bis 5. Im basischeren Milieu ist das Corticoid instabil.

 

Auf der Internetseite des DAC/NRF findet die PTA im Rezepturhinweis »Betamethasonvalerat zur Anwendung auf der Haut«, dass die Wirksamkeit des Gentamicinsulfats bei pH 7 bis 8 am besten ist, also bei einem ähnlichen pH-Wert wie das Erythromycin. Das Expertenteam des DAC/NRF schlägt vor, bei Kombination der beiden Wirkstoffe in alkoholischer Lösung statt Betamethasonvalerat das in basischem Milieu stabilere Betamethasonpropionat einzusetzen.

 

Ein entsprechender Rat zur Kombination mit Glucocorticoiden stand auch im Rezepturhinweis zu Erythromycin. Dort wurde als mögliche Alternative zu Betamethason Triamcinolonacetonid genannt, das allerdings schwächer wirksam ist.

 

Das Ergebnis

Aufgrund der Plausibiliätsprüfung erkennt die PTA, dass sie die Rezeptur nur modifiziert herstellen kann. Die Stabi­litätsprofile der beiden Wirkstoffe unterscheiden sich zu stark und schließen sich gegenseitig aus.

 

Die PTA spielt kurz mit dem Gedanken, ob der Austausch der Grundlage sinnvoll wäre. Den Gedanken verwirft sie jedoch wieder, weil mit der »Hydrophilen Erythromycin-Creme 1 % / 2 % / 4 %« aus dem DAC/NRF eine geprüfte Vorschrift mit Basiscreme DAC als Grundlage vorliegt, die auch der Dermatologe verordnet hat.

 

Ein paar Änderungen der Vorschrift sind allerdings nötig. Den Wasserzusatz der Hydrophilen Erythromycin-Creme würde die PTA entsprechend des vorliegenden Rezepts weglassen und ebenfalls das Propylenglykol der NRF-Vorschrift, das lediglich zur Konservierung des Wasserzusatzes nötig ist. Außerdem muss ein Corticoid eingearbeitet werden. Statt Betamethasonvalerat hält die PTA Betamethasondipropionat für die beste Wahl. Sie wird in ihren Überlegungen bestärkt, da ihr der »Rezepturenfinder« des DAC/NRF vergleichbare Rezepturarzneimittel zeigt, die als ausreichend stabil angesehen werden.

 

Daraufhin schlägt die PTA dem Apotheker eine entsprechend modifizierte Rezeptur vor, deren Haltbarkeit sie auf vier Wochen begrenzen würde. Beide einigen sich auf folgende Rezepturvorschrift als Vorschlag für den Arzt (siehe Kasten unten).

 

Veränderte Rezeptur

Der Arzt folgt den Vorschlägen der Apotheke und stellt ein neues Rezept aus. Da Erythromycin leicht verklumpt, hält sich die PTA genau an die Anweisungen des NRF. Sie reibt Erythromycin und Betamethasondipropionat mit den mittelkettigen Triglyceriden an, gibt die Basiscreme in zwei etwa gleich großen Anteilen hinzu und verrührt diese unter wiederholtem Abschaben. Abschließend arbeitet sie die Citronensäurelösung in mehreren kleinen Anteilen ein. /

Neue Rezepturvorschrift

Betamethasondipropionat 0,1 g

Erythromycin (mikrofein gepulvert) 2,0 g

Mittelkettige Triglyceride 2,0 g

Citronensäure-Lösung 0,5 % 12,0 g

Basiscreme DAC ad 100,0 g

Rezeptur-Videos

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