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Steuererklärung und Tarifumfrage

09.05.2016  10:57 Uhr

Von Sigrid Joachimsthaler / Am 31. Mai ist Abgabefrist für die Steuererklärung des Jahres 2015. Wer noch nicht alles fertig­gestellt hat, kann sich als Angestellte zur Unterstützung an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Damit verlängert sich gleichzeitig der Termin für die Abgabe auf Ende 2016. Ein Tipp: Mitglieder der Apothekengewerkschaft Adexa können sich die normalerweise fällige Aufnahmegebühr sparen.

Jedes Jahr ändern sich die steuerlichen Regelungen – und damit auch die Formulare des Finanzamtes. Wer da kaum noch durchsteigt, befindet sich in guter Gesellschaft. Für Arbeitnehmer, die keine Zeit oder Lust haben, sich selbst durch den Dschungel von Frei-, Höchst- und Pauschalbeträgen zu kämpfen, bieten Lohnsteuerhilfever­eine eine preisgünstige Beratung an.

Doch wodurch unterscheiden sich diese eigentlich von Steuerberatern? Die Institution der Lohnsteuerhilfevereine wurde 1964 vom Gesetzgeber auf Initiative der Gewerkschaften geschaffen. Dabei handelt es sich um Selbsthilfeeinrichtungen mit Beratungsstellen, die nicht von einem Steuerberater geleitet werden müssen. Fachliches Know-how ist trotzdem vorhanden. Durch gestaffelte Mitgliedsbeiträge ist die Unterstützung auch für Arbeitnehmer mit geringem Gehalt erschwinglich.

Adexa hat für Gewerkschaftsmitglieder mit dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) eine Kooperation abgeschlossen. Im BDL sind bundesweit rund 170 Mitglieds­vereine zusammengeschlossen, die in etwa 2000 Beratungsstellen über 1,2 Millionen Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre in einkommenssteuerlichen Fragen vertritt.

Weitere Informationen und eine Beratungsstelle in der Nähe finden Interessierte unter www.bdl-online.de. Adexa-Mitglieder sollten die Mitgliedschaft bei der Anmeldung angeben und ihre Mitgliedsnummer bereithalten. Dann entfällt für sie und ihre Familienangehörigen die Aufnahmegebühr.

Tarifumfrage 2016

Alle zwei Jahre fragt Adexa nach den Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Apotheken: nach Gehalt, Sonderzahlungen, Arbeitszeiten, Zufriedenheit – und in diesem Jahr auch nach Fort- und Weiterbildungsaktivitäten. Diese Daten bilden eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Adexa-­Tarifkommission.

Ein Schwerpunkt der Tarifumfrage 2016 sind die besonderen Qualifizierungen, die Angestellte erworben haben oder anstreben. Der Hintergrund: Die Adexa-Tarifkommission will in diesem Jahr sowohl mit dem Arbeit­geberverband Deutscher Apotheken (ADA) als auch mit den Arbeitgebervertretern in Nordrhein (TGL) über eine tarifliche Vergütung für Weiterbildungen oder Fortbildungszertifi­kate sprechen.

Angestellte aller Berufsgruppen können an der Umfrage teilnehmen – auch Nichtmitglieder. Je mehr Apo­thekenangestellte mitmachen, desto belastbarer ist die Datengrundlage. Machen Sie also auch Ihre Kolleginnen und Kollegen auf die Umfrage aufmerksam!

Die Daten werden vollständig anonymisiert ausgewertet, eine Identifizierung ist nicht möglich.

Bitte beteiligen Sie sich unter www.adexa-online.de/tarifumfrage_2016

Eintritt im Mai – bis Jahresende beitragsfrei!

Sie sind noch nicht Mitglied bei Adexa oder wollen Ihre Kollegin werben? Dann gibt es für Sie eine gute Nachricht: Wer in der Zeit vom 1. bis 31. Mai 2016 Mitglied wird, profitiert bis Jahresende von allen Leistungen zum Nulltarif. Der reguläre Jahresbeitrag wird erst ab Januar 2017 fällig; Kündigung frühestens zum 31.12.2017.

Werden Sie ganz bequem online Mitglied unter www.adexa-online.de

»Gesund und gelassen im Arbeitsalltag« – unter diesem Motto steht der diesjährige Adexa-Erlebnis- und Gewerkschaftstag am 11. Juni in Dresden. Die Fortbildungsveranstaltung im zentral gelegenen Hotel Elbflorenz ist für Apotheken­angestellte kostenfrei. Melden Sie sich schnell noch online an unter www.adexa-online.de, die Anmeldefrist endet am 14. Mai.

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