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Riskanter Lifestyle

08.05.2018  12:27 Uhr

Von Annette Immel-Sehr / Häufige Solarienbesuche steigern das Risiko für die Entstehung von Hautkrebs. Deswegen dürfen Minderjährige in Deutschland beispielsweise Solarien nicht nutzen. Auch wenn in letzter Zeit ein paar Fragen aufgetaucht sind, ist das Verbot sicher nach wie vor berechtigt.

Schon 2009 stufte die Internationale Krebsforschungsagentur IARC (International Agency for Research on Cancer) UV-Strahlung in die höchste Kategorie krebsauslösender Faktoren ein – und zwar unabhängig davon, ob sie natürlichen oder künstlichen Ursprungs ist. Damit gilt dieselbe Einstufung wie für Asbest und Tabak. UV-Strahlung verursacht Basalzellkarzinome und Platten­epithelkarzinome der Haut sowie ­deren Vorstufen, die aktinischen Kera­tosen. 

Dass auch das Risiko für schwarzen Hautkrebs durch die Nutzung von Solarien steigt, war bislang unbestritten. Doch Anfang des Jahres sorgte eine internationale Forschergruppe ­unter Leitung von Professor Dr. Jörg Reichrath vom Universitätsklinikum Homburg an der Saar für Aufregung. Sie meldete Widerspruch gegen die weitverbreitete Meinung an. Ein kausaler Zusammenhang zwischen maßvoller Solariennutzung und erhöhtem Melanomrisiko sei nicht erwiesen, so die Forscher. Das Team um den Homburger Dermatologen hatte zwei große Literaturdatenbanken nach Publikationen zu dem Thema durchsucht und die gefundenen Artikel systematisch unter die Lupe genommen. Die Forscher fanden zwar, dass Menschen mit Solarium-Erfahrung gegenüber denen, die ein solches niemals genutzt hatten, eine gering erhöhte Melanomrate aufwiesen. Einen Beleg für einen ­kausalen Zusammenhang fanden sie jedoch nicht. »Wertet man beispielsweise innerhalb einer Studie Patienten-Untergruppen aus, so zeigt sich, dass vermutlich auch andere Einflüsse eine Rolle spielen«, erläutert Reichrath. Möglichweise setzten sich dieselben Leute, die regelmäßig ins Solarium gehen, auch der natürlichen Sonnenstrahlung exzessiv aus und erhöhten ihr Melanomrisiko vor allem durch häufige Sonnenbrände.

 

In aktuellen Berichten der EU und der WHO heißt es, dass die UV-­Strahlung in Solarien für einen beträchtlichen Anteil von Hautkrebs-­Erkrankungen verantwortlich sei und dass es keine sichere Obergrenze gäbe, unterhalb derer künstliche UV-Strahlung ungefährlich sei. Reichrath und seine Kollegen sehen das anders: »Die Einschätzungen der beiden Gremien basieren auf einer unvollständigen, unausgewogenen und unkritischen Literaturauswertung«, urteilen sie. Die Schlussfolgerungen in den Berichten seien nicht genügend durch Daten ­belegt.

 

Die alte Empfehlung bleibt 

Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums konterte, dass ein kausaler Zusammenhang allerdings auch nicht widerlegt sei. Deswegen empfehlen die Experten weiterhin, aus Sicherheitsgründen auf die Nutzung von Solarien zu verzichten. Denn Tipps, um den Solarienbesuch »gesünder« zu gestalten, gibt es nicht. Eine Zeitlang galten UV A-Strahlen hinsichtlich des Hautkrebs­risikos als weniger gefährlich als UV B-Strahlen. Künstliche Höhensonnen und Solarien, die hauptsächlich mit UV A ­arbeiten, sollten demnach besser sein als unselektive Strahler. Inzwischen ist bekannt, dass sowohl UV A- als auch UV B-Strahlen die Gene schädigen können. Sie werden als »eindeutig krebserzeugend für den Menschen« eingestuft, heißt es in einer Mitteilung des Krebsinformationsdienstes.

 

Seit 2012 regelt der Gesetzgeber durch die »Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultra­violetter Strahlung«, dass Solarienbetreiber unter anderem die maximale Stärke der künstlichen Bestrahlung und die Wellenlängen begrenzen und ihren Kunden Schutzbrillen anbieten müssen. Denn UV-Licht kann Tumoren im Auge sowie andere Augenschäden auslösen. Auch die Qualifikation des Personals ist vorgeschrieben, damit es Nutzer zu ihrem Hauttyp und Hautkrebsrisiko fachkundig beraten und einen Bestrahlungsplan erstellen kann. Menschen mit dem Hauttyp I und II sollten von der Solariennutzung ausgeschlossen werden.

 

Kein Gütesiegel vorhanden 

Ein Zertifizierungsverfahren für Solarien gibt es nicht mehr. Zertifikate, die im Rahmen eines freiwilligen Zertifizierungsverfahrens nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ausgegeben wurden, sind schon seit Jahren ungültig. Das brombeerfarbene Kennzeichen »Geprüftes Sonnenstudio, zertifiziert nach den Kriterien des BfS« hat somit keine Aussagekraft und stellt – sollte es verwendet werden – eine ­Irreführung des Verbrauchers dar. Lassen sich Menschen nicht davon abbringen, ins Sonnenstudio zu gehen, können PTA und Apo­theker den Tipp geben, zumindest einige Standards einzufordern. Worauf sie achten sollten, hat die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention sowie das BfS in Form einer Checkliste zusammengefasst (Kasten). Von Selbstbedienungsstudios mit Münzautomaten ist grundsätzlich abzuraten.

 

Das Risiko künstlicher UV-Strahlung ist übrigens nicht nur mit Blick auf Sonnenstudios von Bedeutung, sondern auch ein wichtiges Thema im Arbeitsschutz. Denn bei einigen ­Tätigkeiten sind Menschen künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt, etwa beim Lichtbogenschweißen. UV-Licht wird auch zum Härten von Kunststoffen eingesetzt, zum Beispiel in Zahnarztpraxen oder Nagelstudios. Bei all diesen Arbeiten gelten spezielle Schutzvorschriften. /

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