PTA-Forum online

Schnuppermonat Mai

08.05.2018  12:27 Uhr

Von Sigrid Joachimsthaler / Sie sind noch nicht Mitglied bei Adexa oder möchten eine Kollegin werben? Vom 1. bis zum 31. Mai ist der Beitritt besonders attraktiv, denn im Rahmen der Adexa-Mai­aktion spart man bis zum Jahresende den Mitgliedsbeitrag.

Arbeitsrechtliche Beratung und Tarifansprüche, das sind die beiden wichtigsten Gründe, um Adexa-Mitglied zu werden. Viele Auseinandersetzungen zwischen PTA und Apothekenleitung lassen sich vermeiden, wenn der Arbeitsvertrag schon vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses von der Adexa-Rechtsabteilung geprüft wird. Als Adexa-Mitglied sollte man seinen Vertrag einschicken, bevor man ihn unterschreibt, und bekommt dann gegebenenfalls Empfehlungen, wo es lohnt, noch einmal zu verhandeln.

Auch bei Arbeitszeugnissen ist es ratsam, sich eine Bewertung von den Adexa-Juristinnen geben zu lassen. Und bei Beanstandungen hilft ein Schrei­ben aus der Rechtsabteilung an den Arbeitgeber oft schnell weiter.

Andere Beratungsthemen sind die Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen auf Urlaub, Sonderzahlung oder Mehrarbeitszuschläge oder die manchmal nicht ganz unkomplizierte Berechnung von Berufsjahren beim Wiedereinstieg. Der Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung besteht vom Tag des Beitritts an!

Wenn sich eine Streitigkeit nicht außergerichtlich klären lässt, besteht nach einem Jahr Mitgliedschaft auch die Möglichkeit, dass Adexa die Kosten einer Klage vor dem Arbeitsgericht übernimmt. Weitere Voraussetzungen: Die Rechtsabteilung hält diesen Weg für erfolgversprechend und erteilt dem Mitglied eine entsprechende Deckungszusage. Die Vertretung vor ­Gericht übernimmt dann ein Anwalt nach Wahl des Mitglieds. Die Selbstbeteiligung beträgt lediglich 150 Euro.

Tarifliche Ansprüche

Beispiel Urlaub: Grundsätzlich beträgt der tarifliche Urlaubsanspruch für alle Apothekenberufe 33 Tage bei einer Sechstagewoche, während der gesetzliche Mindestanspruch nur 24 Tage umfasst. Im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) beziehungsweise im Rahmentarifvertrag Nordrhein ist außerdem festgelegt, dass man nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen Urlaubstag erhält.

Anspruch auf diese tariflich festgelegten 33 beziehungsweise 34 Tage, auf viele weitere tarifliche Regelungen und natürlich auf das Tarifgehalt oder Erhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Die Tarifbindung ist automatisch hergestellt, wenn Arbeitnehmer und ­Arbeitgeber Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind.

Weitere Ansprüche auf Basis der ­Tarifverträge sind zum Beispiel Mehrarbeitszuschläge, die tarifliche Sonderzahlung (ein volles 13. Bruttomonatsgehalt), eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (im Tarifbereich ADA), die Freistellung bei besonderen Anlässen und bei der Erkrankung von Kindern ab dem zwölften Lebensjahr bis zum 16. Geburtstag oder die Freistellung für fachliche Fortbildung (Fortbildungs­urlaub).

Was den Anstoß gibt, Gewerkschaftsmitglied zu werden, ist unterschiedlich. In jedem Fall profitiert man aber von einer starken Gemeinschaft, von fachkundiger Beratung und Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen. Wäre das nicht auch wichtig für Sie? /

Beitragsfrei im Mai

Wer in der Zeit vom 1. bis 31. Mai 2018 Mitglied bei ADEXA wird, profitiert bis Jahresende von allen Leistungen zum Nulltarif. Ab Januar 2019 wird der reguläre Mitgliedsbeitrag fällig. Eine Kündigung ist dann erstmals zum 31. Dezember 2019 möglich.

Info und Online-Beitritt: www.adexa-online.de

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