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Zweite Meinung wird verpflichtend

03.11.2008  11:42 Uhr

Zweite Meinung wird verpflichtend

Ärzte dürfen bestimmte, sehr teure Medikamente in Zukunft nicht mehr so einfach verordnen. Sie müssen einen zweiten Arzt, einen ausgewiesenen Experten, um seine Meinung fragen.

Diese Abstimmung sollte nicht länger als fünf Werktage dauern. Auf dieses Procedere haben sich die Vertreter des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geeinigt, ein Gremium aus Ärzten, Vertretern der Krankenkassen und Krankenhäuser sowie der Patienten. Im ersten Schritt wird das Zweitmeinungsverfahren für die Indikation Lungenhochdruck angewendet. An dieser Krankheit leiden in Deutschland nur rund 3000 Menschen.

Die Jahrestherapiekosten der vier zur Verfügung stehenden Medikamente (Sildenafil, Bosentan, Iloprost und Sitaxentan) sind mit 11.000 bis 110.000 Euro sehr hoch. Das Zweitmeinungsverfahren soll auch sicherstellen, dass diese hochpreisigen Präparate nur dort eingesetzt werden, wo sie wirklich nützen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hatte in einer Untersuchung festgestellt, dass Ärzte bei seltenen Erkrankungen viel zu häufig teure Arzneimittel verschreiben. Außerdem hat der Gemeinsame Bundesausschuss Anforderungen an den Zweitmeinungsarzt festgelegt. Dieser muss mindestens zehn Patienten mit dieser Erkrankung behandelt haben und eine mögliche Beziehung zu einem pharmazeutischen Unternehmen offenlegen. Damit das Verfahren die Therapie nicht unnötig verzögert, wird die Neuregelung erst dann wirksam, wenn genügend Experten als »Zweitmeiner« zur Verfügung stehen.

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