Methotrexat in der Beratung |
27.06.2013 17:10 Uhr |
Von Verena Arzbach, Münster / In Deutschland leiden mehr als 400 000 Menschen unter rheumatoider Arthritis. Häufig verordnen Ärzte dann den Immunmodulator Methotrexat (MTX) zur Langzeittherapie. Um die Therapie abzusichern, sollten PTA und Apotheker bei der Abgabe dieses Hochrisiko-Wirkstoffs die Patienten ausführlich beraten, damit diese die Tabletten richtig einnehmen.
Der Folsäure-Antagonist Methotrexat kommt in hohen Dosen als Zytostatikum in der Krebstherapie zum Einsatz. Als Immunmodulator verschreiben Ärzte ihn auch gegen Rheuma und Psoriasis. Diese Patienten nehmen den Wirkstoff jedoch in deutlich niedrigeren Dosen ein – in der Regel einmal wöchentlich eine Tablette.
»MTX gilt als Hochrisiko-Arzneimittel wegen seiner engen therapeutischen Breite sowie seines ungewöhnlichen Dosierungsintervalls. Bei der Therapie müssen alle Beteiligten, Patienten, Ärzte, Apotheker, PTA und Pflegekräfte, Besonderheiten beachten«, erklärte Apothekerin Dr. Andrea Liekweg von der Universitätsklinik Köln auf einer Fortbildungsveranstaltung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Münster.
Bei rheumatoider Arthritis liegt die übliche Dosierung von Methotrexat zwischen 5 und 25 Milligramm pro Woche. Die meisten Patienten müssen einmal wöchentlich eine MTX-Tablette einnehmen, am darauf folgenden Tag 5 Milligramm Folsäure zur Abmilderung der zytotoxischen Nebenwirkungen. »Für manche Patienten ist dieses Einnahmeintervall ungewöhnlich«, informierte Professor Dr. Ulrich Jaehde von der Universität Bonn und Vorstandsmitglied des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) e.V. in einer Pressemitteilung. Daraus folge im schlimmsten Fall, dass der Patient versehentlich täglich eine Tablette nimmt. Das APS hat aus diesem Grund eine Handlungsempfehlung für die Einnahme von Methotrexat herausgegeben.
Demnach sollen PTA und Apotheker die Patienten beispielsweise wiederholt an das Einnahmeintervall erinnern. Außerdem sollten die Patienten wissen, dass sie die Tabletten niemals teilen dürfen, denn dabei entstehen giftige Stäube. Liekweg riet, gemeinsam mit dem Patienten einen Einnahmeplan zu erstellen und/oder die Arzneimittelpackung mit Aufklebern zu versehen. Hilfreich sei auch, Familienangehörige zu informieren oder eine Erinnerungsfunktion im Handy zu speichern, so die Apothekerin.
Auf eine Methotrexat-Überdosierung weisen unterschiedliche Beschwerden hin, unter anderem Atemprobleme, grippeähnliche Symptome mit Kopfschmerzen und Fieber, Übelkeit, Erbrechen oder eine schmerzhafte Entzündung der Mundschleimhaut, warnte Jaehde. »In diesem Fall sollte sofort der Arzt aufgesucht werden.« Liekweg empfahl auch regelmäßige Blutuntersuchungen, um gegebenenfalls lebensbedrohliche Veränderungen rechtzeitig erkennen zu können. Ein wichtiger Hinweis für die Patienten sei zudem, sich unter der Therapie mit Methotrexat nicht mit Lebendimpfstoffen impfen zu lassen.
Bei Verordnungen von Hochrisiko-Arzneimitteln wie Methotrexat sei es möglich, gegen den Austausch durch ein Rabattarzneimittel pharmazeutische Bedenken anzumelden, informierte Liekweg, beispielsweise dann, wenn die Compliance des Patienten gefährdet sei. In diesem Fall müsse bei der Abgabe des Präparates die Sonder-Pharmazentralnummer 02567024 sowie eine Begründung für die Bedenken auf dem Rezept vermerkt werden. /
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