Kein Codein für Kinder |
11.05.2015 13:36 Uhr |
Von Verena Arzbach / Präparate mit dem hustenstillenden Wirkstoff Codein dürfen bei Kindern unter zwölf Jahren nicht mehr angewendet werden. Ebenso ist der Arzneistoff kontraindiziert bei Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren mit ausgeprägten Atemwegsbeeinträchtigungen.
Das ist das Ergebnis eines Risikobewertungsverfahrens, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im vergangenen Jahr angestoßen hatte. Nach einer entsprechenden Empfehlung des Pharmakovigilanz-Ausschusses (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat sich nun auch die Koordinierungsgruppe der gegenseitigen Anerkennung und Dezentralen Verfahren (CMDh) für diese Änderungen ausgesprochen. Diese werden nun in allen EU-Ländern umgesetzt.
Hintergrund der neuen Einschränkungen ist eine Nutzen-Risiko-Bewertung, die das Risiko von Atemproblemen bei der Gabe codeinhaltiger Antitussiva bei Husten bei Kindern und Jugendlichen untersucht hatte. Codein wird von einem körpereigenen Enzym zu Morphin umgesetzt. Patienten mit bestimmten Genen (sogenannte Ultra-Rapid-Metabolizer) wandeln Codein im Körper sehr schnell zu Morphin um. Dies kann zu schweren Nebenwirkungen führen, darunter eine verlangsamte oder flache Atmung, Verwirrung, Müdigkeit, enge Pupillen, Übelkeit, Verstopfung oder Appetitverlust. Die Anwendung codeinhaltiger Schmerzmittel bei Kindern war schon 2013 eingeschränkt worden, nachdem mehrere tödliche beziehungsweise lebensbedrohliche Fälle einer Atemdepression bei Kindern aufgetreten waren. /
Quelle: BfArM