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Ja zur Online-Sprechstunde

18.05.2018  16:13 Uhr

Von Anna Pannen / Ärzte wollen Patienten künftig auch ausschließlich aus der Ferne behandeln dürfen. Das haben sie auf dem Deutschen Ärztetag beschlossen. Auch fordern die Mediziner mehr Tempo beim E-Rezept. Impfungen in Apotheken lehnen sie dagegen weiter strikt ab.

Wer eine Erkältung hat, muss in Zukunft unter Umständen nicht mehr in die Arztpraxis fahren, um behandelt zu werden. Der Deutsche Ärztetag Anfang Mai hat den Weg frei gemacht für sogenannte ausschließliche Fernbehandlungen. Zwar durften Mediziner Patienten auch bislang schon per Telefon oder Videochat beraten, aber nur, wenn sie diese zuvor wenigstens einmal persönlich in der Praxis gesehen hatten. Dieser notwendige Erstkontakt soll nun wegfallen.

Patienten in ländlichen Regionen sollen so lange Anfahrtswege erspart werden, auch überfüllten Wartezimmern soll die Neuregelung entgegenwirken. Sie soll allerdings auch weiterhin eine Ausnahme bleiben. »Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt bleibt der Goldstandard ärztlichen Handelns«, sagte Josef Mischo, Mitglied des Vorstands der Bundesärztekammer. Auch soll, so betonten es die Delegierten, die Telemedizin bei den Ärzten selbst angesiedelt bleiben und nicht etwa in kommerziell betriebene Callcenter ausgelagert werden.

Fernbehandlungen sind eng verknüpft mit weiteren digitalen Anwendungen wie elektronischen Rezepten und der elektronischen Patientenakte. Die Delegierten des Ärztetags forderten, vor allem letztere müsse endlich auf den Weg gebracht und ein Rechtsanspruch der Patienten da­rauf etabliert werden. Es mache keinen Sinn, dass verschiedene Krankenkassen parallel Systeme entwickelten, bemängelten sie.

Apotheker sollen nicht impfen

Klar ablehnend stehen die Ärzte nach wie vor dem Impfrecht für Apotheker gegenüber – das zementierten sie in einem Beschluss. Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hatte Ende April gefordert, Pharmazeuten sollten in der Offizin impfen dürfen. Für die Mediziner ist das undenkbar: Selbst Medizinische Fachangestellte dürften nur impfen, wenn sich ein Arzt in der Praxis befindet, heißt es im Beschluss. Schließlich könnten allergische Reaktionen oder Kreislaufstörungen infolge der Impfung nicht ausgeschlossen werden. Um sie zu beherrschen, genüge kein Tagesseminar als Weiterbildung. Nur Ärzte könnten außerdem einschätzen, ob und wie Patienten mit Autoimmunerkrankungen oder Schwangere geimpft werden dürfen.

In Sachen Nutzenbewertung von Arzneimitteln sind die Ärzte auf der Seite der Apotheker. Eine europaweit einheitliche Bewertung lehnen sie ab, da es zu einem »unkalkulierbaren Mittelmaß« führen würde. Außerdem schlagen die Ärzte vor, die in Deutschland gebräuchlichen Arzneimittel­datenbanken, die zum Beispiel zur Erstellung von Medikationsplänen benötigt werden, zu vereinheitlichen.

Das geplante Arztinformationssystem (AIS), mit dem sich Ärzte über die Ergebnisse von Nutzenbewertungen informieren sollen, begrüßten die Delegierten zwar. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Informationen unabhängig und verständlich seien. Das AIS solle nur der Information dienen und dürfe nicht von den Kassen zur Verordnungssteuerung missbraucht werden, erklärten sie. Informationen dürften auch nicht so dargestellt werden, dass sie »zu einer Medikationsumstellung animieren« obwohl diese medizinisch nicht notwendig ist. /

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