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Pharmawerbung

Wer darf die Patienten informieren?

25.11.2008  10:09 Uhr

Pharmawerbung

Wer darf die Patienten informieren? 

von Daniel Rücker

Die EU-Kommission arbeitet an einer Richtlinie, die es der Pharmaindustrie erlaubt, Patienten auch über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu informieren. Apotheker, Ärzte und Verbraucherschützer halten davon wenig.

In Deutschland ist klar geregelt, wer wo für verschreibungspflichtige Arzneimittel werben darf und wer wen informiert: Werbung ist für diese Medikamente nur in Fachmedien wie der »Pharmazeutischen Zeitung« oder dem »PTA-Forum« erlaubt. Für Informationen über rezeptpflichtige Arzneimittel sind vor allem Ärzte und Apotheker zuständig, den Arzneimittelherstellern ist es verboten. 

Mit einer neuen Richtlinie will EU-Kommissar Günther Verheugen dies ändern. In Zukunft dürften dann auch Pharmaunternehmen die Endverbraucher informieren, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Das Werbeverbot für rezeptpflichtige Medikamente will Verheugen nicht lockern.

Die Heilberufler halten von der geplanten Änderung wenig. Sie glauben nicht daran, dass die Hersteller Information und Werbung voneinander trennen können. In den USA, wo die Industrie sich heute schon direkt an den Kunden wenden darf, funktioniere dies auch nicht, stellte ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt im PZ-Interview fest.

Die Apotheker haben deshalb gemeinsam mit den Ärzten, Verbraucherschützern, Patientenorganisationen und verschiedenen Behörden eine Informationsoffensive gestartet, mit der sie, so Schmidt »ein Gegengewicht zu den Bemühungen der Industrie schaffen wollen«. Konkret: Die Informationshoheit soll bei Ärzten und in Apotheken bleiben. Gleichzeitig wollen die Apotheker Qualität und Umfang ihrer Informationsangebote weiter verbessern.

Ende Oktober ist ausgerechnet die EU-Kommission den Ärzten und Apothekern zur Seite gesprungen. Sie hat den Richtlinienentwurf Verheugens so heftig kritisiert, dass dieser auf eine Veröffentlichung verzichtete. Vor allem die EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou war entsetzt. Sie will in jedem Fall Verheugens Vorhaben verhindern, dass die Industrie auch solche Patienten informieren darf, die gar nicht gefragt haben. Grundbedingung für sie ist eine Anfrage des Patienten.

Nachdem Verheugen seinen ersten Entwurf Ende Oktober zurückziehen musste, kündigte er eine überarbeitete Version für Ende November an. Klar ist, dass Verheugen nur dann einen neuen Vorstoß wagt, wenn er die EU-Kommission hinter sich weiß.

E-Mail-Adresse des Verfassers:
ruecker(at)govi.de

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