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Pille danach

Politik uneins über Freigabe

Datum 26.07.2013  09:04 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Bundesländer haben sich dafür ­ausgesprochen, Frauen die Pille danach auch ohne Rezept zugänglich zu machen. In einer sogenannten Entschließung fordert der Bundesrat die Regierung dazu auf, Notfallkontra­zeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Die schwarz-gelbe Koalition ist allerdings gegen einen solchen Schritt.

In fast allen europäischen Ländern sei die Pille danach rezeptfrei erhältlich, um insbesondere jungen Frauen einen niedrigschwelligen Zugang zur Notfallverhütung zu ermöglichen, heißt es in der Begründung der Bundesländer zu ihrer Entschließung. Mit der verpflichtenden Rezeptausstellung durch einen Gynäkologen könne in Deutschland bis zur Einnahme des Präparats hingegen zu viel Zeit verstreichen. Dies gelte vor allem an Wochenenden, an denen ein Rezept in der Regel nur im Krankenhaus oder durch den ärztlichen Notdienst ausgestellt werden kann. Aus frauenpolitischer Sicht sei die Pille danach zudem ein wichtiges Instrument der selbstbestimmten Familienplanung.

Die Länder vertrauen bei ihrem Vorstoß auf die Kompetenz der Apotheker. Durch die Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke sei die notwendige Beratung »kompetent gewährleistet«, heißt es. Bei Bedarf könne der Apotheker die Frau an einen Arzt verweisen. Letztlich gebe es »keine sachlichen Gründe«, die rezeptfreie Vergabe der Pille danach abzulehnen. Medizinische Risiken seien bislang nicht bekannt. In anderen Staaten habe die Freigabe zudem nachweislich dazu beigetragen, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern.

Erstattung gewährleisten

Aus Sicht der Länder muss allerdings auch nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht sichergestellt werden, dass die Krankenkassen die Kosten für die Pille danach bei Frauen bis zum 20. Lebensjahr übernehmen. Eine solche Erstattung entfällt eigentlich mit der Freigabe eines Medikaments. Die Bundesregierung soll daher einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Übernahme der Kosten auch weiterhin gewährleistet, fordern die Länder.

Der Vorstoß des Bundesrats geht zurück auf eine Initiative der von SPD und Grünen regierten Länder Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Im Mai hatte sich auch der Gesundheitsausschuss im Bundestag mit der Freigabe der Pille danach befasst – auf Antrag von SPD und Linkspartei. Damals hatte die schwarz-gelbe Koalition allerdings dagegen gestimmt. Zur Begründung hatte die Unionsfraktion darauf verwiesen, dass es in Deutschland neben Levonorgestrel mit Ulipristal noch ein weiteres Notfallkontrazeptivum gebe. Dieses sei das bessere Medikament, könne aufgrund der EU-Zulassung in Deutschland aber nicht aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Gegen die alleinige Freigabe von Levo­norgestrel sprechen aus Sicht von CDU und CSU stärkere Nebenwirkungen und eine schwächere Wirksamkeit. Darüber hinaus halten beide Parteien eine ärzt­liche Beratung vor Einnahme dieser Arzneimittel für nötig.

Die Liberalen sehen das ähnlich. Es sei nur schwer vorstellbar, dass eine angemessene Beratung im Apothekenverkaufsraum stattfinden könne, hatte die FDP im Rahmen der Abstimmung im Gesundheitsausschuss argumentiert. Die Fraktion hatte es außerdem als problematisch bezeichnet, die Pille danach »mit Kopfschmerztabletten gleichzusetzen«. Genau das werde mit der Aufhebung der Verschreibungspflicht aber getan.

Ob der Vorstoß der Länder nun dazu führen wird, dass die Bundesregierung das Thema noch einmal aufgreift, ist fraglich. Denn rechtlich verbindlich ist eine Entschließung des Bundesrats nicht. Sie dient in der Regel lediglich dazu, den Standpunkt der Länder zu einem bestimmten Thema deutlich zu machen.

Mit ihrer Position zur Freigabe der Pille danach stehen die Bundesländer aber nicht alleine da. Das Bundesins­titut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte sich bereits vor Jahren für einen solchen Schritt ausgesprochen. 2002 hatte auch das Europäische Par­lament eine Resolution verabschiedet, nach der die Pille danach zu erschwinglichen Preisen und rezeptfrei erhältlich sein sollte. Weltweit gibt es Notfallkontrazeptiva bereits in 79 Ländern ohne Rezept. /

E-Mail-Adresse der Verfasserin

S.Schersch(at)govi.de

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