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1,5 Prozent mehr Gehalt ab 1. Juli

28.07.2014  10:53 Uhr

Von Sigrid Joachimsthaler / Im Bundesgebiet – mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen – ist am 1. Juli die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrages zwischen Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) gestartet.

Anspruch auf die Erhöhung um 1,5 Prozent haben Adexa-Mitglieder, deren Arbeitgeber über den Apothekerverband im ADA organisiert ist. Das ist die überwiegende Mehrheit der Chefs.

Mit dem Tarifvertrag, den ADA und Adexa zum 1. Juli 2013 abgeschlossen hatten, war eine zweistufige Anhebung der Gehälter vereinbart worden. Zum 1. Juli 2014 ist diese zweite Erhöhung wirksam geworden. Von den 1,5 Prozent profitieren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 15 der 17 Kammergebiete, die einen tarifgebundenen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.

Zur Erinnerung: In Nordrhein war schon zum 1. März ein separater, neuer Gehaltstarifvertrag zwischen Adexa und der TGL Nordrhein in Kraft getreten. Für die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen gelten dagegen seit 16 Jahren weder Gehalts- noch Rahmentarifvertrag, weil der Sächsische Apothekerverband (SAV) den ADA verlassen und Tarifabschlüsse bisher verweigert. Durch den kontinuierlichen Druck von Adexa in den Fachmedien und einem Wechsel an der Spitze des SAV zum Jahresende steigen die Chancen, dass der tariflose Zustand in Sachsen ein Ende finden könnte.

Die neuen Bruttogehälter für PTA

Für tarifgebundene PTA bedeutet das: Bei der Gehaltsabrechnung Ende Juli sollte ein um 1,5 Prozent höherer Bruttobetrag berücksichtigt sein. Je nach Berufsjahresgruppe sind für PTA folgende Tarifgehälter vereinbart:

1.–2. Berufsjahr 1.920,– Euro

3.–5. Berufsjahr 2.022,– Euro

6.–8. Berufsjahr 2.207,– Euro

9.–14. Berufsjahr 2.401,– Euro

ab dem 15. Berufsjahr 2.504,– Euro

Dieses Brutto-Monatsgehalt bezieht sich auf die tarifliche 40-Stunden-­Woche. Für PTA mit Teilzeitstelle gilt folgende Rechenformel: Tarifliches Monatsgehalt geteilt durch 40 mal individuelle Stundenzahl. Mitglieder können auch den Online-Rechner im passwortgeschützten Bereich unserer Website verwenden: www.adexa-online.de /

Hinweis für Angestellte in Nordrhein-Westfalen

Ob für Sie der ADA-Tarifvertrag für das Bundesgebiet oder der Tarifvertrag für Nordrhein gilt, hängt nicht von Ihrem Wohnort ab, sondern davon, wo die Apotheke liegt, in der Sie arbeiten. Apotheken im Kammerbezirk Westfalen-Lippe gehören zum Tarifbereich des Apothekerverbands Deutscher Apotheken (ADA).

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