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Fußball-WM 2018

Kein Eigentor am Arbeitsplatz

30.05.2018  11:36 Uhr

Michael van den Heuvel / Vom 14. Juni bis 15. Juli ist Deutschland im Fußballfieber, öffentliche Apotheken inbegriffen. Nicht nur am Spielfeld, sondern auch am Arbeitsplatz gelten Regeln. Adexa informiert, wo das Abseits beginnt und wie Sie gelbe oder gar rote Karten im Job vermeiden.

Viele Spiele der Fußball-WM laufen nachmittags, während Apothekenangestellte noch am HV-Tisch, im Back­office oder in der Rezeptur arbeiten. Da wünschen sich einige, sie könnten spannende Partien im Radio mitverfolgen. Oder vielleicht einen kleinen Fernseher aufstellen, unbemerkt von den Kunden. Und wer am PC arbeitet, verpasst per Livestream keine Begegnung. Ist das erlaubt?

»Arbeitgeber bezahlen Angestellte, damit sie eine bestimmte Arbeits­leistung erbringen«, so Minou Hansen, Rechtsanwältin bei Adexa. Sie rät Mitarbeitern, besser vorab mit ihren Vorgesetzten zu sprechen. Zwei Halb­zeiten plus Pause und Nachspielzeit lassen sich vielleicht mit weniger fußballbegeisterten PTA oder Apothekern überbrücken. »Notfalls sollten Überstunden genommen werden«, ergänzt die Expertin. »Aber auch zu WM-Zeiten gelten die bekannten Regelungen. Sprich, wer Freizeit außer der Reihe in Anspruch nehmen möchte, muss das geneh­migen lassen.« Wer nicht freibekommt und damit droht, einfach krankzufeiern, muss mit einer frist­losen Kündigung rechnen (Bundes­arbeitsgericht, Az.: 2 AZR 251/07).

Sollte die Apotheke früher als gewohnt schließen oder während der Übertragung zeitweise geschlossen haben, darf andererseits kein Mitarbeiter finanziell darunter leiden. Minusstunden oder Gehaltsabzüge gelten juristisch als grobe Fouls. »Inhaber sind in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Angestellte die geforderte Arbeitsleistung auch erbringen können«, kommentiert Hansen.

Für Angestellte im Backoffice hat die Expertin ebenfalls einen Rat: »Klären Sie vorab, ob Sie Computer ausnahmsweise privat für den WM-Stream nutzen dürfen.« Gleiches gilt für Fernsehgeräte am Arbeitsplatz oder für ­Radio-Übertragungen – selbst dann, wenn Arbeitnehmer Radio hören dürfen. Die Duldung bezieht sich meistens auf leise Musik im Hintergrund, aber nicht auf Live-Übertragungen.

Hansen empfiehlt auch, sich bei der Fankleidung an Gepflogenheiten zu orientieren. Während manche Teams komplett in Schwarz-Rot-Gold erscheinen, herrscht in anderen Apotheken trotz WM-Stimmung strenger Dresscode. Hansen: »Der Arbeitgeber kann grundsätzlich eine Dienstkleidung oder einen bestimmten Kleidungsstil vorgeben.« Im direkten Kundenkontakt seien die Regeln strenger als im Backoffice. Von Alkohol am Arbeitsplatz sollte man generell die Finger lassen, sonst ist der Ärger vorprogrammiert.

Doch soweit muss es gar nicht kommen. Hansen, die auch Kommunikationstrainerin ist, empfiehlt, rechtzeitig alle Fragen zu thematisieren – vielleicht im Rahmen einer Teambesprechung. Nur so wissen Kolleginnen und Kollegen, wann ein Platzverweis droht. /

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