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Kieferorthopädie

Zu viel Röntgen, zu wenig Wirkung

30.05.2018  11:37 Uhr

Bei den kieferorthopädischen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen gibt es offenbar zahlreiche Missstände. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der hkk Kranken­kasse. So werden beispielsweise zahlreiche Unter­suchungen und therapeutische Maßnahmen routinemäßig erbracht, ohne dass sie notwendig wären.

Demnach werden fast alle Versicherten, unabhängig vom Alter und ohne kieferorthopädische Erfordernis, mit Röntgenstrahlen untersucht. »Ein klarer Verstoß gegen die nationalen und internationalen Röntgenverordnungen zum Schutz der Gesundheit junger Menschen«, sagt Studienleiter Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG).

Weiterer Kritikpunkt ist die weitverbreitete Behandlung mit sogenannten losen Spangen: Zwei Drittel der Versicherten erhalten vor einer festen Spange eine herausnehmbare Apparatur. In den meisten Fällen wäre jedoch die ausschließliche Behandlung mit einer festsitzenden Apparatur zweckmäßig und wirtschaftlich.

Auch die Behandlungsdauer mit bis zu drei Jahren sei lang und in den meisten Fällen nicht mit einem gesundheitlichen Bedarf begründbar. »Gründe für die unnötige Ausdehnung der Behandlungszeit sind die formale Ver­gütungsdauer von zwölf Quartalen und die systematische Aneinanderreihung der Behandlung mit losen und festen Spangen«, sagt Braun. Der Bundesrechnungshof habe die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für kiefer­orthopädische Behandlungen in Höhe von jährlich 1,1 Milliarden Euro bereits kritisiert. Je Patient hätten sich diese Ausgaben zwischen 2008 und 2016 ungefähr verdoppelt. Zugleich fehlten gesicherte Erkenntnisse zum Nutzen der Behandlungen.

Um diese Entwicklung korrigieren zu können, bedarf es laut Braun einiges: »Behandlungsbedarf und Indi­kationsstellung müssen zuverlässiger erfasst und aus­gewertet werden. Im Anschluss daran müssen Wirksamkeit und Nutzen der Behandlung objektiv bewertet werden.« Die Behandlungsdauer solle zudem von bisher bis zu 36 Monaten auf maximal 24 Monate begrenzt werden. Um die hohe Zahl der Behandlungsabbrüche zu senken, sei es zudem wichtig, die Qualität der Beratung und die Aufklärung der Patienten zu verbessern. (hkk/NK)

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