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Industrie soll Patienten informieren dürfen

22.12.2008  09:33 Uhr

Industrie soll Patienten informieren dürfen

von Daniel Rücker

Bislang haben Patienten ihren Arzt oder Apotheker gefragt, wenn sie etwas über ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel wissen wollten. Die Pharmazeutische Industrie musste dazu schweigen, ansonsten hätte sie gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen. Nach dem Willen der EU-Kommission könnte sich das demnächst ändern.

Am 10. Dezember hat EU-Kommissar Günther Verheugen eine Richtlinie vorgestellt, die es den Herstellern von rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlaubt, Patienten in Zeitschriften, über das Internet oder in schriftlichen Antworten über ihre Präparate zu informieren.

Das Fernsehen, Web-TV oder Radio bleiben den Unternehmen verschlossen, weil hier der Impuls nicht vom Patienten ausgeht. Ungefragt dürfen die Pharmahersteller über verschreibungspflichtige Medikamente grundsätzlich nicht informieren.

Die Informationsrichtlinie gehört zu einem Pharmapaket, das EU-Kommissar Verheugen ursprünglich schon im Oktober vorstellen wollte. Wegen großer Widerstände aus den Reihen der anderen EU-Kommissare ließ er die Regelungen überarbeiten, allerdings nur geringfügig. Apotheker, Ärzte, Krankenkassen und Verbraucherschützer überzeugt die neue Regelung nicht. Sie hatten bereits im September in einer gemeinsamen Erklärung ihre Bedenken angemeldet.

Besser kommt bei den Apothekern eine zweite Richtlinie aus dem Pharmapaket an: Alle Arzneimittelpackungen sollen ein fälschungssicheres Siegel erhalten, das eine eindeutige Identifizierung der Packung von der Herstellung bis zur Abgabe an den Patienten sicherstellt. In der neuen Version der Richtlinie bleibt das Umpacken erlaubt, allerdings werden die Importeure verpflichtet, die neue Packung mit einem neuen Siegel zu versehen.

Bis das Pharmapaket in Kraft tritt, dürfte noch einige Zeit vergehen. Jetzt sind das Europäische Parlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten am Zug, die Vorschläge zu diskutieren.

E-Mail des Verfassers:
ruecker(at)govi.de

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