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Beinwell

Hochleistungssorte besonders sicher

21.11.2011  13:04 Uhr

Von Mathias Schmidt / Arzneipflanzenforscher gehen einen langen Weg. Zunächst ist nur die Wirkung der Pflanze aus der Volksmedizin bekannt, dann folgt die harte Arbeit: die Identifizierung der Hauptinhaltsstoffe, die Standardisierung des Extrakts, der kontrollierte Anbau und vieles mehr. Bei manchen Arzneipflanzen, so auch beim Beinwell, dürfen in den ober­irdischen Teilen keine Pyrrolizidinalkaloide nachweisbar sein.

Wie einige andere Arzneipflanzen auch ist der Beinwell in der europäischen Medizingeschichte fest verankert. Aber: Beinwell ist nicht gleich Beinwell. Die landläufig gebrauchte Bezeichnung als Symphytum officinale L. (im weiteren Sinne) bezieht sich auf eine Gruppe von Beinwellsippen und Hybriden, von denen viele nach heutiger botanischer Nomenklatur eigentlich Symphytum x uplandicum NYMAN heißen müssen. Die Erklärung des Begriffs Hybride enthält der Kasten.

 

Dieser Name ist gelegentlich Anlass für Missverständnisse, weil zu dieser Gruppe von Hybriden sowohl landwirtschaftlich genutzte Formen wie der »Futterbeinwell« als auch hochwertige, kultivierte Sorten für die Herstellung von Arzneimitteln gehören. Trotz des scheinbar gleichen Namens sind daher Unterschiede in der phytochemischen Zusammensetzung zu erwarten.

Gerade weil diese Unterschiede von vornherein bekannt sind, sollten Pflanzen für die Verwendung in Arzneimitteln möglichst schon auf dem Feld »standardisiert« werden. Also muss bereits der Anbau sicherstellen, dass die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Pflanze weitestgehend konstant bleibt. Nur dann lassen sich auch die klinischen Befunde zur Wirksamkeit des Extrakts von Charge zu Charge garantieren. Daher investieren Hersteller von Phytopharmaka in den Anbau viel Zeit, Geld und Knowhow, um eine Sorte zu finden, die ihren Qualitätsanforderungen entspricht.

 

Unerwünschte Stoffe eliminieren

Im Falle des Beinwell kommt noch eine weitere Anforderung hinzu: Die kultivierte Sorte muss möglichst frei von Pyrrolizidinalkaloiden sein. Zur Abwehr von Arzneimittelrisiken hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Jahr 1992 folgende Vorgaben formuliert: Salben und Cremes zur Anwendung auf der unverletzten Haut dürfen maximal 100 ppm Pyrrolizidinlakaloide (PA) enthalten. Die Anwendungsdauer PA-haltiger Zubereitungen wurde auf vier bis sechs Wochen im Jahr beschränkt. Diese Einschränkung des BfArM ist eine rein präventive Maßnahme, da bis heute keine Fallberichte unerwünschter Ereignisse nach Verwendung topischer Zubereitungen mit Beinwell vorliegen.

 

Die Hersteller von Beinwellextrakten können das amtlich definierte Limit von Pyrrolizidinalkaloiden grundsätzlich auf zwei Wegen erreichen:

 

  • Sie entfernen bei der Herstellung des ­Extrakts den unerwünschten Stoff oder drücken seine Konzentration auf eine ­akzeptable Restmenge. 
  • Sie selektieren eine Pflanzensorte, in der von vornherein keine PA mehr nachweisbar sind. Dieses Vorgehen schließt je­gliches Restrisiko aus.

Was ist eigentlich ein Hybride?

Der lateinische Begriff hybrid bedeutet übersetzt: gemischt, aus Verschiedenem zusammengesetzt. Biologen beziehungsweise Pflanzenzüchter bezeichnen solche Individuen als Hybride, die aus einer Kreuzung zwischen Eltern verschiedener Arten oder Unterarten entstanden sind.

Den zweiten Weg schlugen Forscher beim Anbau des Beinwells für das Arzneimittel Traumaplant® ein. Sie identifizierten im Verlauf eines Sortenwahlprogrammes eine geeignete Sorte, die insbesondere in den oberirdischen Pflanzenteilen keine nachweisbaren Konzentrationen an Pyrrolizidinalkaloiden mehr enthält (Nachweisgrenze 0,01 ppm). Diese Sorte ist inzwischen offiziell beim europäischen Sortenamt unter der Bezeichnung Symphytum x uplandicum NYMAN ›Harras‹ eingetragen.

 

Ungefährlich auf Wunden

Die Arzneizubereitung aus dieser »Hochleistungs«-Beinwellsorte wurde in mehreren klinischen Studien getestet. So wurde beispielsweise ihr Nutzen bei stumpfen Traumen wie Verstauchungen und bei Muskelschmerzen, insbesondere Rückenschmerzen dokumentiert.

Interessant ist noch folgender Aspekt: Beinwellextrakt förderte in Studien ebenfalls die Wundheilung. Letzteres ist deshalb von Bedeutung, weil die Anwesenheit der Pyrrolizidinalkaloiden dazu führte, dass das BfArM die Anwendung des Extraktes auf verletzter Haut verbot – eine Einschränkung, die aber nach den offiziellen Zulassungsunterlagen für PA-freie Zubereitungen wie Extrakte aus Symphytum x uplandicum NYMAN ›Harras‹ nicht gilt. In ­Traumaplant sind keine schädlichen Pyrrolizidinalkaloid-Gehalte nachweisbar, daher unterliegt das Präparat nicht den sonst üblichen Anwendungsbeschränkungen. Da Sportverletzungen wie Prellungen oder Verstauchungen in der Regel mit Schürfwunden einhergehen, ist die PA-Freiheit der verwendeten Zubereitung als Vorteil zu werten, auch wenn die Wunde gar nicht im Fokus der Therapie steht.

 

Aus Gründen der Zulassung steht die Indikation Wundheilung derzeit nicht in der Fachinformation von Traumaplant, Wunden werden aber auch nicht als ­Kon­traindikation genannt. Hingegen führen andere Präparate auf dem deutschen Markt den Hinweis in ihrem Beipackzettel: Nicht auf offene Wunden auftragen, und die Anwendung darf nur auf intakter Haut erfolgen. /

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