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Apothekenbetriebsordnung

Kleine Verbesserungen, gravierende Mängel

Datum 21.11.2011  11:13 Uhr

Von Daniel Rücker / Der Entwurf zur neuen Apothekenbetriebsordnung kommt in den Apotheken nicht gut an. Im Vergleich zu den beiden ­vorhergehenden internen Papieren gibt es zwar Verbesserungen. Dennoch bleiben gravierende Mängel.

Die geplanten Regelungen für Filialapotheken könnten für die öffentlichen Apotheken die größte Bedrohung darstellen. In seinem Referentenentwurf will das Bundesgesundheitsministerium Apothekenleitern mit einer oder mehreren Filialen erlauben, Rezepturen oder die Prüfung von Arzneimitteln nur noch in einer seiner Betriebsstätten anzubieten. Deshalb soll es reichen, wenn nur diese Betriebsstätte ein Labor hat. Außerdem soll der Leiter entscheiden dürfen, welche seiner Apotheken den Nacht- und Notdienst anbietet.

Einige Apotheker freuen sich über diesen Vorschlag. Er würde es billiger machen, neue Filialen zu eröffnen. Die Apothekengewerkschaft Adexa und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sehen dies anders. Beide Berufsvertretungen halten wenig von Apotheken, die ihre pharmazeutischen Aufgaben nicht mehr ohne die Hilfe anderer Betriebsstätten erledigen können. »Wir wollen flächendeckend die Vollapotheke mit dem gesamten Leistungsspektrum inklusive Rezeptur, Labor und Notdienst«, so die einhellige Meinung des Adexa-Vorstandes. Die ABDA kann auch keinen Nutzen in den Ministeriumsplänen erkennen. »Sonderregeln für Filialverbünde lehnen wir ab, denn es darf keine zweitklassigen Apotheken geben. Das widerspricht unserem Versorgungsauftrag und dem erklärten Willen des Verordnungsgebers, die Versorgung im Nahbereich der Apotheken zu verbessern«, sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. »Wer in eine Apotheke kommt, vertraut zu Recht darauf, dass er umfassend versorgt wird. ›Ein bisschen Apotheke‹ geht nicht.«

Keine Apotheke light

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Apothekenbetriebsordnung hat die ABDA sich klar und deutlich gegen die Vergünstigungen für Filialen ausgesprochen. Sie fordert, dass diese Regelung fallen gelassen wird. Dabei hofft sie auf die Unterstützung der Bundesländer. Der Bundesrat muss der Apothekenbetriebsordnung zustimmen. In den Bundesländern gibt es Vorbehalte, Apotheken light zu erlauben. Die Vertretung der Länder könnte das Vorhaben also kippen.

Die Filialregelungen bergen für die ­öffentlichen Apotheken auch deshalb Sprengstoff, weil sie den Trend zu größeren Betrieben mit mehreren Betriebsstätten fördern. Wenn es einfacher werde, Filialen aufzumachen, dann könnten große Apotheken bald die Forderung stellen, die Begrenzung auf vier Betriebsstätten aufzuheben. Dies wäre der nächste Schritt in Richtung Apothekenketten, mit all ihren Schwächen. Deshalb sind die Vertretungen von Apothekern und PTA an dieser Stelle zu keinen Kompromissen bereit.

Ein zweiter wichtiger Kritikpunkt der ABDA an dem Referentenentwurf sind die Regelungen zu wissenschaftlichen Hilfsmitteln, also der Fachliteratur, die Apotheken haben müssen, um ihre Arbeit – vor allem die Beratung von Ärzten und Patienten – vernünftig machen zu können. Bislang schrieb eine Liste die Titel der Werke vor, die eine Apotheke im Regal oder im DVD-Schrank stehen haben muss. Im neuen Entwurf hat das Ministerium die Titel gestrichen und gibt nur noch die Themen vor, zu denen Fachliteratur in der Apotheke vorhanden sein muss. Der ABDA ist dies zu wenig. Sie fürchtet, dass manche Apothekenleiter aus Sparsamkeit auf notwendige Literatur verzichten würden. Wenn sich Apotheker und ihre Mitarbeiter nicht mehr ausreichend informieren können, dann führe dies, genauso wie der Verzicht auf Labor und Rezeptur in Filialen zu einer Entprofessionalisierung des Heilberufs. Dies widerspreche dem ursprünglichen Ziel der neuen Apothekenbetriebsordnung, die Qualität in den öffentlichen Apotheken und damit der Arzneimittelversorgung zu erhöhen.

Rezeptur – keine Aufgabe für PTA

Dasselbe gilt für zwei weitere Ideen aus dem Ministerium: Im Referentenentwurf fehlt die von der Bundesapothekerkammer vorgeschriebene Pflicht zur Qualitätssicherung. Nur einige wenige Apotheken, die Arzneimittel herstellen oder verblistern, sollen dazu verpflichtet werden. Die anderen Apotheken brauchen dies nicht. Außerdem will das Ministerium zum einen die Herstellungsvorschriften für die Rezeptur deutlich verschärfen, es dann aber erlauben, dass angelerntes, nicht pharmazeutisches Personal Rezepturen herstellt. Beides erscheint denkbar ungeeignet, die Qualität der Arzneimittelversorgung zu verbessern.

Nachdem die ABDA und einige kleinere Apothekerorganisationen ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf an das Bundesgesundheitsministerium geschickt haben, soll nun eine Anhörung der betroffenen Verbände stattfinden. Anschließend wird sich der Bundesrat mit der Verordnung beschäftigen. Läuft alles nach Plan, könnte die neue Apothekenbetriebsordnung im Sommer 2012 in Kraft treten. /

E-Mail-Adresse des Verfassers

ruecker(at)govi.de

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