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Adexa

Gewerkschaft unterstützt ABDA-Forderung

26.11.2012  10:35 Uhr

Von Sigrid Joachimsthaler / Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) hat die Regierung ein auf zwei Jahre befristetes Sparpaket zulasten der öffentlichen Apotheken und zugunsten der zum damaligen Zeitpunkt finanziell unterfinanzierten Gesetzlichen Krankenversicherung aufgelegt. Jetzt, nach Ablauf dieser zwei Jahre, hat sich die Situation drastisch geändert.

Während die Kassen Milliardenüberschüsse horten, hat der Spar­zwang viele der ohnehin durch diverse »Reformgesetze« geschröpften Apotheken an die Grenzen der Belastbarkeit geführt oder sogar zur Schließung gezwungen.

Apothekeninhaber und -mitarbeiter erwarten, dass dieses Sonderopfer jetzt vereinbarungsgemäß aufgehoben wird und ihre pharmazeutische Arbeit zugunsten der Versicherten von den Kassen anerkannt und entsprechend honoriert wird. Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und ein Ende des Fachkräftemangels ist nur möglich, wenn die rund 131000 Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter faire Gehälter erhalten – und die Apotheken eine leistungsgerechte Honorierung . Dabei sollte in Zukunft auch die Beratungsleistung der Apotheken honoriert werden. Schließlich können die Kassen die Einsprungen nur realisieren, weil die Patienten in den Apotheken gut betreut und beraten werden.

Die Befristung des für zwei Jahre von 1,75 Euro auf 2,05 Euro erhöhten Zwangsrabatts an die Kassen betonten im Übrigen mehrfach öffentlich nicht nur Vertreter der Regierungsparteien, insbesondere auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.

Indem die Kassen diese Vorgaben des Gesetzgebers ignorieren, schwächen sie die Rahmen­bedingungen für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und gleichzeitig das Vertrauen der Politik in die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung.

Als Interessenvertretung der Angestellten aller Berufsgruppen in den öffentlichen Apotheken unterstützt die Apothekengewerkschaft Adexa daher ausdrücklich die begründeten Forderungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, des Deutschen Apothekerverbandes und der Arbeitgebervertretungen auf Landesebene. Die durch Rabattverträge und die neue Apotheken­betriebsordnung stetig steigende Arbeitsbelastung muss in Form einer weiteren Absenkung des Abschlags berücksichtigt werden. /

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