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Cannabis-Eigenanbau

Apotheker sehen Urteil kritisch

18.08.2014  13:29 Uhr

Von Stephanie Schersch / Chronisch kranke Patienten dürfen Cannabis in Ausnahmefällen selbst anbauen, wenn ihnen herkömmliche Schmerzmittel nicht helfen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln Ende Juli entschieden. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hält das Urteil für den falschen Weg. Sie sorgt sich um die Qualität der Droge und fordert, medizinisches Cannabis grundsätzlich nur über Apotheken zu beziehen.

Für viele Betroffene war die Entscheidung in Köln ein regelrechter Durchbruch. In bestimmten Fällen können Schmerzpatienten Cannabis für therapeutische Zwecke zu Hause anbauen, urteilten die Richter. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Patienten austherapiert sind und damit keine Alternative zur Behandlung mit Cannabis existiert.

Geklagt hatten fünf Schwerkranke, weil ihnen das zuständige Bundesins­titut für Arzneimittel und Medizin­produkte (BfArM) die Anbaugenehmigung versagt hatte. Die Kosten für Cannabis aus der Apotheke können sie nicht aufbringen und die Krankenkassen übernehmen diese in ihren Fällen nicht. Zwei Klagen lehnte das Gericht ab, drei hatten Erfolg. Über die Anträge muss das BfArM nun erneut entscheiden.

BAK-Präsident Andreas Kiefer sieht das Urteil der Richter kritisch. »Wenn Cannabis gegen Schmerzen eingesetzt wird und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es auch wie ein Arzneimittel behandelt werden«, sagte er. So sollte es vom Arzt verordnet, von der Krankenkasse bezahlt und in der Apotheke unter kontrollierten Bedingungen abgegeben werden.

Wichtig sind dem BAK-Präsidenten zudem strenge Qualitätskontrollen: An Cannabis-Blüten müssten »vom Anbau bis zur Anwendung die Standards angelegt werden, die für alle Arzneimittel gelten.« Demnach müssten sie entweder ein Zulassungsverfahren durchlaufen oder eine Monographie wie der Deutsche Arzneimittel-Codex müsse die pharmazeu­tischen Qualitätsstandards eindeutig definieren. Dies sei bislang jedoch nicht der Fall. Bei einem »Eigenanbau im Wintergarten« sei die Einhaltung der für Arzneimittel üblichen Qualitätsstandards daher nicht gewährleistet, so Kiefer.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin teilt die Einschätzung des BAK-Präsidenten nicht. Zwar müssten Medikamente auf Cannabis-Basis den gleichen Anforderungen genügen wie andere Arzneimittel, schreibt der Chef der Arbeitsgemeinschaft, Franjo Grotenhermen, in einer Stellungnahme. Beim Eigenanbau von Heilpflanzen würden diese Standards in der Regel jedoch nicht verlangt. »Der einzige Unterschied zwischen Cannabis und anderen selbst genutzten Heilpflanzen oder Drogen ist die Tatsache, dass es sich bei Cannabis um ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel handelt.« Das mache aus Sicht des Verwaltungsgerichts zwar besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich, nicht aber zusätzliche Qualitätsanforderungen.

Auch Grotenhermen würde es begrüßen, wenn mehr Patienten Zugang zu Cannabis-Medikamenten hätten. Bis dahin sei es allerdings noch ein weiter Weg. »So lange können die Betroffenen aber nicht warten und es bedarf Übergangslösungen.«

Diskussionen in der Politik

Das Urteil des Verwaltungsgerichts hat auch in der Politik für Diskussionen gesorgt. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach würde die Kassen gerne stärker in die Pflicht nehmen. Patienten mit einer entsprechenden Berechtigung sollten Cannabis per Rezept in der Apotheke erhalten können, forderte er im Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«. Dies wäre eine sichere Lösung. »Kontrollieren ließe sich nicht nur, wer wie viel Cannabis bekommt. Auch die Qualität der Droge selbst wäre sichergestellt.«

Mit der momentanen Situation ist Lauterbach alles andere als zufrieden. Sie dränge schwerkranke Menschen »schon seit Jahren zu irrwitzigen Aktionen« und sei damit ein Armutszeugnis für das deutsche Gesundheitssystem, so Lauterbach. Durch das Urteil seien nun alle aufgefordert, endlich etwas zu ändern. /

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