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Betriebliche Altersversorgung

18.08.2014  13:29 Uhr

Von Bettina Schwarz / Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung, eine besonders interessante Form der Altersvorsorge.

Wer sich für eine Entgeltumwandlung entscheidet, kann bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung seines Gehalts oder Lohns in den Aufbau einer Betriebsrente investieren. 2014 sind das in den alten Bundesländern 2856 Euro jährlich und in den neuen 2400 Euro. Dieser Teil des Bruttolohns ist von der Steuer und von der Sozialversicherung befreit. Der Höchstbetrag kann noch um einen weiteren steuerfreien Festbetrag von 1800 Euro aufgestockt werden.

Die »Betriebsrentner«, also dieje­nigen, die im Alter ihre betriebliche Altersversorgung ausgezahlt bekommen, müssen dann jedoch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Aufgrund der niedrigeren Sozialversicherungsbeiträge während der Zeit, in der in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wurde, fallen anschließend die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen etwas geringer aus.

Auch die Tarifparteien fördern inzwischen die betriebliche Altersver­sorgung. Deshalb wurde das Modell in den letzten Jahren sukzessive in zahlreichen Tarifverträgen eingebracht, vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersversorgung zu überführen. Somit können zum Beispiel Beschäftigte der Chemiebranche – und damit viele in der Industrie beschäftigte PTA – ihre vermögenswirksamen Leistungen direkt in eine Betriebsrente einzahlen. Eine attraktive Möglichkeit, frühzeitig fürs Alter zu sparen.

»Trotzdem wissen viele Arbeitnehmer noch nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf diese Vorsorge haben«, sagt Günther Thomas-Pomplun, Vorstandsvorsitzender des Versorgungswerk BVpta. Die Folge: Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Betrieben nutzt die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung. »In Apotheken und vielen anderen kleinen und mittleren Unternehmen gilt: Der Arbeitnehmer sollte von sich aus beim Chef das Thema ansprechen«, rät Thomas-Pomplun.

Eigeninitiative ist also gefragt! Und PTA müssen sich keinesfalls scheuen, mit ihren Chefs die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu besprechen. Denn die Betriebsrente bringt nicht nur für die Angestellten, sondern auch für den Chef Vorteile: Zum einen steigert der Arbeitgeber damit seine Attraktivität für die Beschäftigten, zum anderen spart er auch selbst Sozialabgaben. Das kann bei einem Beitrag von 1000 Euro bis zu 200 Euro ausmachen.

BVpta-Mitglieder, die Interesse an einer betrieblichen Altersversorgung haben oder auf der Suche nach weiteren Informationen rund um das Thema Vorsorge sind, können die unverbind­liche Beratung des BVpta-Versorgungswerks in Anspruch nehmen und von den besonderen Konditionen unserer starken Gemeinschaft profitieren.

Das Versorgungswerk des BVpta steht allen Mitgliedern telefonisch (kostenfrei) unter 0800 3040504 oder unter www.versorgungsmanagement-bvpta.de bei allen Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung mit Rat und Tat zur Seite. /

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