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Zeiterfassung nach Tarifvertrag

MEP24 passt sich an

Datum 03.06.2015  12:49 Uhr

Von Minou Hansen / Im Bundesrahmentarifvertrag gibt es feste Vorgaben zum Jahresarbeitszeitkonto und zur korrekten Zeit­erfassung bei Urlaub, an Feiertagen und im Krankheitsfall. In der aktuellen Software des elektronischen Zeiterfassungs­programms MEP24 steht seit Ende Februar eine Funktion zum Jahres­arbeitszeitkonto zur Verfügung, die sich an der gemeinsamen arbeitsrechtlichen Kommentierung der Tarifparteien ADA und Adexa orientiert.

Zunächst werden die vertraglich vereinbarten Wochenstunden für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter in einen Arbeitsplan eingetragen. Das heißt, für jeden Wochentag werden Beginn, Ende und Pausen der Arbeitszeit erfasst. Daraus ergibt sich jeweils die persönliche Musterwoche der Angestellten.

Bei einem Jahresarbeitszeitkonto kann sich die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 75 und 130 Prozent der vertraglich vereinbarten Zeit bewegen. Ein Beispiel: Wer laut Vertrag 35 Stunden arbeitet, für den kann die tatsächliche Stundenzahl zwischen 26,5 und 45,5 pro Woche liegen. In der Musterwoche werden aber in diesem Fall die 35 Stunden eingetragen.

Falls Angestellte erkranken, wird vom Programm automatisch diejenige Arbeitszeit gutgeschrieben, die individuell laut Musterwochentag im Arbeitsplan eingetragen ist. Das gleiche gilt auch für Urlaub oder Feiertage. So wird sichergestellt, dass gemäß Tarifvertrag und Entgeltfortzahlungsgesetz durch Krankheit, Feiertage und Urlaub weder Plus- noch Minus­stunden entstehen. Es kommt dabei nicht darauf an, wie die oder der Angestellte am besagten Tag konkret eingeteilt war.

Für Angestellte in Apotheken, in denen MEP24 verwendet wird, müssten daher jetzt die Probleme bei der Erfassung der Arbeitszeit aus dem Weg geräumt sein. Geben Sie uns sonst gerne eine Rückmeldung per E-Mail unter info@adexa-online.de. /

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