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Cannabisblüten

Patienten beklagen Preisexplosion

19.06.2017  14:36 Uhr

Von Stephanie Schersch / Patienten klagen über deutlich ­gestiegene Preise für Cannabisblüten aus der Apotheke. Hintergrund ist nach Meinung des Selbsthilfenetzwerks Cannabis-Medizin die erneute Prüfung der Droge durch den Apotheker. Die sei ­eigentlich unnötig und diene lediglich dazu, die Blüten teurer zu verkaufen, heißt es. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hält dagegen.

Seit Mitte März können Ärzte ihren Patienten Cannabis zu medizinischen Zwecken auf Kassenrezept verschreiben. Zuvor mussten Patienten eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen, wenn sie Cannabisblüten aus der Apotheke beziehen wollten. Die Kosten für die Droge mussten sie dabei in der Regel selbst aufbringen. Auch nach der Neuregelung zahlen die Krankenkassen die Therapie nicht in jedem Fall. Sie prüfen zunächst den Bedarf und können die Kostenübernahme ablehnen. Genau das tun die Kassen nach Aussage des Selbsthilfenetzwerks auch bei Patienten, denen das BfArM bislang eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte. Der Bundesregierung ist das Problem bekannt. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei spricht sie allerdings von Einzelfällen.

Viele Patienten könnten sich »Cannabis aus der Apotheke finanziell schlicht nicht mehr leisten«, heißt es in einer Protestmail des Selbsthilfenetzwerks Cannabis-Medizin, die auch die BAK vielfach erreicht hat. Demnach hatten Apotheker vor Inkrafttreten der Neuregelung im März stets verschlossene Dosen mit Cannabisblüten an die Patienten abgegeben, so wie sie an die Apotheken geliefert worden waren. Nun würden sie die bereits mehrfach kontrollierte Droge erneut prüfen, allerdings ohne erkennbaren Grund, »es sei denn wegen gewünschter Verteuerung durch diese Prüfungshandgriffe«.

Tatsächlich kosten Cannabisblüten in Apotheken inzwischen mehr als noch vor einigen Wochen. Hintergrund ist allerdings im Wesentlichen eine veränderte Abrechnungsgrundlage, wie BAK-Präsident Andreas Kiefer in einem Brief an den Vorsitzenden des Selbsthilfenetzwerks, den Mediziner Franjo Grotenhermen, deutlich macht. Demnach wurden die Blüten bislang stets als Fertigarzneimittel auf Basis von § 3 der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet, da das Betäubungsmittelgesetz keine andere Möglichkeit zuließ. Seit Mitte März sind hingegen § 4 und § 5 AMPreisV ausschlaggebend. Das Bundesgesundheitsministerium, Krankenkassen, Ärzte und Apotheker seien sich einig, »dass Cannabisblüten ein Rezepturarzneimittel sind und vor Abgabe nach anerkannten pharmazeutischen Regeln zubereitet werden müssen«, so Kiefer. Die Preise für die Droge werden demnach im Rahmen der Hilfstaxe festgelegt, die Kassen und Apotheker derzeit neu verhandeln.

Kiefer weist zudem auf die Prüfpflichten der Apotheker hin. So sei die Identitätsprüfung der Blüten als Ausgangsstoff »zwingend rechtlich vorgeschrieben«. Darüber hinaus sei eine gleichmäßige Zerkleinerung der Droge Voraussetzung für eine exakte Dosierung. Sie müsse unbedingt gemahlen und gesiebt werden, erst dann könne der Apotheker sie zur medizinischen Behandlung an den Patienten abgeben. Die Apotheker öffneten die Transportgefäße der Blüten somit keineswegs, um anschließend höhere Preise verlangen zu können, sondern um ihren Pflichten nachzukommen und eine sichere Therapie zu gewährleisten.

Die Linkspartei zeigt sich mit Blick auf die gestiegenen Preise alarmiert und fordert eine Klarstellung im Gesetz. Demnach sollen Cannabisblüten eben nicht als Rezepturarzneimittel gelten und die Prüfpflichten der Apotheker entfallen, »wodurch kurzfristig wieder das alte Preisniveau hergestellt werden kann«. Die Bundesregierung hält davon offenbar nichts. Die Apothekenbetriebsordnung regle eindeutig, wann ein Rezepturarzneimittel vorliegt, schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken. Es gebe keinen Grund, Cannabis zu medizinischen Zwecken gesondert zu behandeln. »Gleiches gilt für die apothekenrechtlichen Prüfvorschriften. Diese sollen die erforderliche Qualität insbesondere der in der Apotheke hergestellten Arzneimittel sicherstellen«, so die Regierung. /

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