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Aufbewahrung auf Reisen

Arzneimittel on tour

15.06.2018  16:51 Uhr

Von Elke Wolf / Im Sommer auf Reisen ist die korrekte Aufbewahrung von Arzneimitteln möglichst unter 25 °C nicht immer einfach. Was müssen Patienten berücksichtigen, um sich auf die Wirk­samkeit ihrer Medikamente bis zum angegebenen Verfallsdatum verlassen zu können? PTA-Forum hat eine Checkliste erstellt.

Sowohl zu hohe als auch zu tiefe Lagertemperaturen, Licht und Feuchtigkeit können die Qualität von Arzneimitteln beeinträchtigen. Verfallene Zubereitungen verlieren ihre Wirksamkeit und können gesundheitsschädliche Abbauprodukte enthalten. Wie das jeweilige Arzneimittel aufzubewahren ist, steht auf dem dazugehörigen Umkarton und dem Beipackzettel. Wenn die an­ge­gebenen Aufbewahrungsbedingungen eingehalten werden, kann der Patient davon ausgehen, dass die Zuberei­tung bis zu dem auf der Verpackung auf­gedruckten Verfallsdatum wirksam und qualitativ einwandfrei bleibt.

  • Arzneimittel sollten möglichst in der Originalverpackung aufbewahrt und weder die Umverpackung noch die Packungs­beilage sollten wegge­worfen werden. Die Packungsbeilage enthält wichtige Informationen zur An­wendung des Arzneimittels. Auf der Um­verpackung sind besondere Lagerungshinweise aufgedruckt, sie schützt das Arzneimittel außerdem vor Licht.
  • Um Platz zu sparen, ist es jedoch auf Reisen möglich, den Umkarton zu entfernen und die Blister zusammen mit dem Beipackzettel in Plastik­beuteln mit Klippverschluss auf­zubewahren.
  • Arzneimittel werden in der Regel in einem der folgenden Temperatur­be­reiche gelagert:

• Raumtemperatur: 15 bis 25°C (oder, falls so vermerkt, 15 bis 30°C)

• im Kühlschrank: 2 bis 8°C

• tiefgekühlt: bei -18°C oder kälter

  • Bei Arzneimitteln, die bei Raum­­­temperatur gelagert werden sollen, ist eine kurzzeitige, geringfügige Unter­- oder Überschreitung des an­gegebenen Temperaturbereichs in der Regel unprob­lematisch. Jedoch sollten sie niemals großer Hitze ausgesetzt werden. Das wäre etwa der Fall, wenn man sie im Auto liegen lässt.
  • Zu warm wird es Arzneimitteln während­ Autofahrten (Camping­urlaub!) besonders auf der Hutab­lage und dem Armaturenbrett. Selbst wenn ein Auto bei 30 °C im Schatten geparkt wird, können die Temperaturen im Inner­en auf über 70 °C ansteigen. Das Innere eines geschlossenen Handschuhfachs kann sich auf über 40 °C erwärmen. Besser aufgehoben sind Arzneimittel unter einem der Vordersitze oder im Kofferraum. Wer ganz sicher­ gehen will, nimmt die Arznei­mittel mit, wenn er das Auto verlässt.
  • Als wärmelabilste Arzneiformen gel­ten­ Zäpfchen. Für die Reiseapotheke eines Urlaubs in den Süden werden sie daher nicht empfohlen. Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit sollten einmal geschmolzene Zäpfchen ver­worfen werden. Beim Abkühlen verteilt sich der Wirkstoff in der Zäpfchengrundlage ungleichmäßig, wodurch die Wirkung des Arzneimittels beeinflusst werden kann.
  • Auch flüssige oder halbfeste (Rezeptur-)Arzneimittel gehören zu den tempera­turanfälligen Darreichungs­formen. Das liegt etwa daran, dass sich enthaltene ungesättigte Fettsäuren zersetzen, das Löslichkeitsprodukt überschritten wird oder die Phasen einer­ Emulsion brechen. Letzteres kann etwa Sonnenschutzmitteln wider­fahren, wenn sie zu lange bei heißen Temperaturen am Strand deponiert werden.
  • Thermolabile Arzneiformulierungen können temperaturgeschützt in einem Styropor-Gefäß, einem speziellen Schutz­beutel oder einer Kühltasche ohne Kühlelemente aufbewahrt werden.
  • Besondere Anforderungen an den Hitzeschutz stellen auch Druck­gas­behältnisse wie Dosieraerosole für einen­ Asthmaanfall. Eine Lager­tem­peratur von maximal 25° C sollte der Patient nach Möglichkeit einhalten. Keinesfalls sollten die Temperaturen über 50 °C klettern, da durch den steigen­den Druck im Behältnis das Ventil beschädigt und seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigt würde.
  • Wer Treibgasdosen bei etwa 25 bis 30 °C lagert, riskiert zwar keine Ex­plo­sion, aber die freigesetzte Dosis verrin­gert sich. So sinkt etwa bei Salbu­tamol-Sprays, die wenige Stunden­ bei 30 °C gelagert werden, die Dosierung auf 80 Prozent des Sollwerts. Dahinter steckt die zugrun­deliegende Volumendosierung. Da sich bei erhöhter Temperatur das Treibgas ausdehnt, erzielt man pro Volumenanteil weniger Wirkstoff.
  • Für Arzneimittel, die im Kühlschrank gelagert werden müssen, etwa Insu­line, gentechnologisch hergestellte rekombi­nante Arzneimittel wie Interferone oder Erythropoietin oder Latano­prost-haltige Augentropfen, eignet sich auf Reisen eine Isolier­tasche mit Kühlaggregat oder Kälte­päckchen. Sie dürfen dabei nicht direkt­ mit dem Arzneimittel in Kontakt kommen.
  • Würde etwa die Insulinpatrone beziehungsweise das -fläschchen zu kalt gelagert und einfrieren, würde es nach dem Auftauen seine Wirkung verlieren. Um das Einfrieren zu verhindern, sollte man das Kühlelement mit einem Geschirr­tuch umwickeln. Wärmebe­lastetes oder mechanisch stark be­anspruchtes Insulin (etwa nach einer Sahara-Expedition per Jeep-Tour) sollte nach dem Urlaub verworfen werden.
  • Vorsicht bei der vorsorglichen Lagerung mancher Arzneimittel im Kühlschrank! Physikochemische Reaktionen, initiiert durch die Kälte, können die Wirksamkeit der Präparate herabsetzen.
  • Obwohl es eigentlich ein guter Tipp ist, Schmerzgele im Kühlschrank aufzubewahren, haben Ketoprofen-haltige Topika dort nichts zu suchen. Es handelt sich um Carbomergele, die innerhalb von sieben Tagen mit Rekristallisationen reagieren.
  • Der Kühlschrank ist auch nicht der geeignete Aufbewahrungsort für Liquida, die mit para-Hydroxy­benzoesäureester konserviert sind (viele Psychopharmaka-haltige Liquida). Durch die PHB-Ester ist das Löslichkeitsprodukt schnell unterschritten. Lagert man eine solche Zubereitung unter 8 °C, fällt das Konservierungsmittel irreversibel aus.
  • Generell sollten Arzneimittel nicht dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt werden.
  • Die Lagerung von Arzneimitteln im Badezimmer ist aufgrund der stark schwankenden Luftfeuchtigkeit und der häufig erhöhten mittleren Temperatur ein wenig geeigneter Aufbewahrungsort. Das gilt auch für das Hotelzimmer.
  • Arzneimittel sollen für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
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