Warnhinweise auf Schmerzmitteln bald Pflicht |
15.06.2018 16:52 Uhr |
Rezeptfreie Analgetika mit Ibuprofen, ASS und Co. bekommen künftig einen Warnhinweis. Dieser soll Verbraucher für die Gefahren einer längeren Einnahme dieser Medikamente sensibilisieren.
Künftig müssen nach der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung alle Packungen von OTC-Analgetika folgenden Warnhinweis tragen: »Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben«. Auch Rezeptur- und Defekturarzneimittel müssen auf dem Außenbehältnis entsprechend gekennzeichnet werden.
Rund 91 Millionen Packungen solcher Medikamente gingen nach Angaben der Bundesapothekerkammer im Jahr 2017 über die HV-Tische in den öffentlichen Apotheken. Dabei handelt es sich um Medikamente mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure (ASS), Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon. Deren längerfristige Anwendung oder Überdosierung kann medizinischen Erkenntnissen zufolge zu einer Reihe von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen führen, die auch tödlich sein können. So kann es etwa zu Blutungen, Perforationen oder Geschwüren im Magen-Darm-Trakt kommen. Auch können Schlaganfälle sowie Leber- und Nierenschäden auftreten.
In den Packungsbeilagen der Medikamente weisen die Hersteller zwar auf diese Gefahren hin. Die Warnungen kommen aber bei vielen Anwendern nicht an. Studien des Robert-Koch-Instituts zufolge nehmen 22 Prozent der OTC-Anwender die Mittel länger als vier Tage ein.
Für die Umstellung der Arzneimittelpackungen ist für die Hersteller eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Für Rezeptur- und Defekturarzneimittel sieht die Neuregelung eine Frist von zwölf Monaten vor. Vorrätige Packungen ohne Warnhinweis dürfen vom Großhandel und den Apotheken noch abverkauft werden. Sobald die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet ist, soll sie am ersten Tag des darauffolgenden Monats in Kraft treten. (PZ/et)