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Salmonellen und EHEC

Melonen als Krankmacher

AutorAnnette Immel-Sehr
Datum 30.10.2013  10:11 Uhr

Im Zusammenhang mit dem Verzehr von Melonen registrierten die Gesundheitsbehörden sowohl Infektionen mit Salmonellen als auch mit EHEC (Enterohämorrha­gische Escherichia coli) und Listerien. Deswegen rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), geschnittene Melonen gekühlt aufzubewahren oder rasch zu verzehren.

Melonen sind wegen ihres süßen, saftigen und weichen Fruchtfleisches beliebt. Was kaum jemand weiß: Die Schalen der Früchte können mit Krankheitserregern verunreinigt sein. Gelangen diese Keime bei der Zubereitung auf das säurearme Fruchtfleisch, vermehren sie sich dort schnell. Insbesondere an der rauen Oberfläche von sogenannten Netzmelonen, beispielsweise der Sorte Cantaloupe (siehe auch Foto), haften sich Mikroorganismen leicht an.

Nach dem Verzehr von verunreinigten Cantaloupe-Melonen erkrankten im Jahr 2011 in den USA mindestens 147 Menschen an einer Infektion durch Listeria monocytogenes. 33 Menschen starben als Folge der Infektion und eine Schwangere erlitt eine Fehlgeburt.

 

Der Erreger ist fakultativ pathogen und verursacht bei Menschen mit intaktem Immunsystem vergleichsweise leichte Symptome im Magen-Darm-Trakt wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. In Deutschland führte der Verzehr von Wassermelonen Ende des Jahres 2011 zu einem Salmonellen-Ausbruch.

 

Melonen bietet der Handel nicht nur als ganze Frucht, sondern auch als Hälften oder Viertel an. Beliebt sind auch Melonenstückchen, die – teilweise vermischt mit anderen Obstsorten – verzehrsfertig verkauft werden. Das BfR empfiehlt der Gastronomie und dem Lebensmitteleinzelhandel, Melonen nur in den Mengen aufzuschneiden und anzubieten, wenn sichergestellt ist, dass sie innerhalb von etwa zwei Stunden verzehrt oder verkauft werden können. Auch der Verbraucher sollte beim Aufschneiden von Melonen auf die Hygiene achten: Hände waschen und nur mit sauberen Messern und Schneidbrettern arbeiten. Das BfR rät Schwangeren und Menschen mit geschwächter Immunabwehr, Melonenstücke vorsorglich nicht zu verzehren, wenn diese bereits mehrere Stunden bei Raumtemperatur aufbewahrt wurden. /

 

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung

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