Ups! Frist verpasst |
22.06.2015 10:43 Uhr |
Von Sigrid Joachimsthaler / Steuerunterlagen fürs Finanzamt vorzubereiten gehört nicht gerade zu den Lieblingstätigkeiten der meisten Menschen. Deshalb schieben viele diese Arbeit immer weit vor sich her. Für das Steuerjahr 2014 hätte die Erklärung spätestens am 1. Juni vorliegen müssen, falls kein Steuerberater die Unterlagen einreicht. Doch für Arbeitnehmer gibt es noch eine kostengünstigere Alternative, die sogar mit einer Fristverlängerung bis zum Jahresende verbunden ist.
Für die meisten Angestellten lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben, weil sie mit einer Rückzahlung rechnen können. Fahrtkosten und Fachliteratur, Beiträge zur Altersversorgung, Spenden, Kinderbetreuungskosten oder Handwerkerrechnungen – es gibt einiges, das die Steuerlast senken hilft. Vielen fehlt aber das Knowhow, was sie wo eintragen müssen oder können. Und dann ändern sich auch noch die Formulare von Jahr zu Jahr.
Für PTA könnte ein Lohnsteuerhilfeverein die richtige Adresse sein. Die jährlichen Beiträge für die Mitgliedschaft sind günstiger als das Honorar für einen Steuerberater. Und jedes Mitglied kann sich dort – abgesehen vom Mitgliedsbeitrag – kostenlos unterstützen lassen. Außerdem verlängert sich dann die Abgabefrist für das Jahr 2014 auf den 31. Dezember 2015.
Adexa-Mitglieder können noch von einem zusätzlichen Vorteil profitieren: Wählen Gewerkschaftsmitglieder einen der rund 160 Lohnsteuerhilfevereine des BDL (Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.), sparen sie die Aufnahmegebühr. Einzige Voraussetzung: Sie geben bei der Anmeldung an, dass sie Adexa-Mitglied sind und halten ihre Mitgliedsnummer bereit. Ein Verzeichnis der Beratungsstellen der BDL-Mitgliedsvereine in der Nähe ist unter www.bdl-online.de, Shortlink: http://bit.ly/1R8mkiz zu finden.
Grund zum Freuen
Für das Steuerjahr 2015 gibt es voraussichtlich noch einige Steuererleichterungen: So soll der Grundfreibetrag rückwirkend um 118 Euro auf 8472 Euro und der Kinderfreibetrag um 144 Euro auf 4512 Euro steigen. Für Alleinerziehende wird der Entlastungsbetrag 2015 um 600 Euro auf 1908 Euro angehoben. Und das Kindergeld steigt rückwirkend um vier Euro pro Monat. Diesen Änderungen hat der Finanzausschuss des Bundestages am 17. Juni zugestimmt, der Bundestag am 18. Juni. Nun folgt noch die Abstimmung im Bundesrat. /