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Tarifabschluss zwischen ADEXA und ADA

2,5 Prozent mehr Gehalt

Datum 30.06.2017  09:49 Uhr

Adexa / Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben ­einen neuen Gehaltstarifvertrag abgeschlossen. Rückwirkend zum 1. Juni ­dieses Jahres erhalten Angestellte ­öffentlicher Apotheken eine Gehaltserhöhung von 2,5 Prozent.

»Öffentliche Apotheken müssen weiterhin für Angestellte aller Berufsgruppen attraktiv bleiben«, sagt Tanja Kratt. Sie ist als Zweite Vorsitzende bei Adexa für den Bereich Tarife zuständig. »Uns ist es trotz anhaltender Diskussionen um die Rx-Preisbindung und ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelungen, einen für alle Seiten fairen Kompromiss zu verabschieden.« Ihr Vorstandskollege Andreas May ergänzt: »Die Inhaber investieren mit dieser Gehaltserhöhung ins Personal und damit in die Zukunft der eigenen Apotheke.«

Der neue Gehaltstarifvertrag gilt für alle Berufsgruppen und für alle Kammerbezirke, mit Ausnahme von Sachsen und Nordrhein. Die Laufzeit der Gehaltserhöhung von 2,5 Prozent beträgt zwölf Monate.

»Besonders wichtig war uns, dass alle Berufsgruppen gleichmäßig von Gehaltserhöhungen profitieren, insbesondere, weil die Arbeitgeber das Adexa-Konzept zur Honorierung von Fort- und Weiterbildung ablehnten«, so Kratt. »Die außerordentliche Förderung des Berufsnachwuchses und der Berufs­anfänger in der vorangehenden Tarifrunde war zwar wichtig, um den Arbeits­platz Apotheke attraktiv und konkurrenzfähig zu halten. Allerdings müssen die Leistungen der erfahrenen Apotheken-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter eben auch stetig angemessen honoriert werden.«

Adexa ist die Gewerkschaft für alle Apothekenangestellten, auch für PharmazeutInnen im Praktikum (PhiP), PTA-PraktikantInnen und PKA-Auszubildende. Als einzige Arbeitnehmervertretung handelt sie Tarifverträge mit Arbeitgeber­verbänden wie dem Arbeit­geberverband Deutscher Apotheken (ADA) sowie der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter in Nordrhein (TGL) aus. Derzeit besteht Tarifbindung in ­allen Kammerbezirken mit Ausnahme von Sachsen. /

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