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Gemeinsamer Bundesausschuss

Apotheker als Experten

16.09.2014  16:29 Uhr

PZ / Die Apothekerschaft ist im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht als stimmberechtigtes Mitglied vertreten. Diese Tatsache möchten viele Apotheker gern ändern. Kritiker halten den Aufwand mit Blick auf den tatsächlichen Nutzen allerdings für zu groß.

Seit dem Jahr 2004 gibt es den G-BA. Von Beginn an waren Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen die Träger. Die Spitzenorganisation der Apotheker war vom Gesetzgeber dafür nicht vorgesehen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kann zwar Stellungnahmen abgeben, ist aber im G-BA nicht stimm­berechtigt. Dazu bedürfte es einer Gesetzesänderung.

Träger des G-BA sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV und KZBV) sowie der GKV-Spitzenverband. Dass die ABDA nicht dabei ist, hat formale Gründe. Im Gegensatz zu den oben genannten Trägern hat sie auch die Funktion eines Wirtschaftsverbandes. Damit ist die Legitimation zur Mitgliedschaft im G-BA zumindest zweifelhaft. Zudem erbringen die Apotheker bislang keine Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Der G-BA regelt die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots medizinischer Leistungen und deren Erstattungsfähigkeit durch die Kassen. Darunter fällt auch die frühe Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln. Der G-BA prüft, inwiefern ein neuer Wirkstoff im Vergleich zu bereits vorhandenen Therapieoptionen einen Zusatznutzen bietet. Ist der Nutzen groß, ist auch der von Pharmaherstellern und Kassen auszuhandelnde Erstattungspreis hoch.

Wäre die Apothekerschaft im obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheits­wesen vertreten, dann hätte dies erhebliche finanzielle Konsequenzen. In dem für die Apotheker vor allem maßgeblichen Unterausschuss (UA) Arzneimittel beschäftigen die Kassen sechs Mitglieder. Die Seite der Leistungs­erbringer entsendet ebenfalls sechs Mitglieder auf eigene Kosten.

Um fachlich fundierte Einschätzungen und Entscheidungen vornehmen zu können, arbeiten im Hintergrund viele Mitarbeiter. Obwohl die ABDA keinen Sitz im G-BA hat, gibt es dort doch viel pharmazeutischen Sachverstand. Das gilt vor allem für den Unterausschuss Arzneimittel, in den die meisten G-BA-Mitglieder Apotheker entsendet haben. Auf der Internetseite des G-BA sind zehn Pharmazeuten genannt.

Vermutlich haben die derzeit im G-BA vertretenen Apotheker mehr Einfluss auf Entscheidungen, als es die ABDA als Mitglied hätte. Kommt es im Plenum zur konkreten Abstimmung über die im Unterausschuss vorbereiteten Beschlüsse, hat jedes stimmberechtigte Plenumsmitglied in der Regel eine Stimme. Die Position der Apotheker wäre also ziemlich schwach.

Stimmen paritätisch verteilt

Aktuell gehören dem Plenum 13 stimmberechtigte Personen an. Neben drei Unparteiischen ist die Gesetzliche Krankenversicherung mit fünf Mitgliedern vertreten. Auf der Seite der Leistungserbringer sitzen ebenfalls fünf Mitglieder: Jeweils zwei Personen für DKG und KBV, eine Person für die KZBV. Hinzu kommen fünf Patientenvertreter, die im Plenum zwar Mitberatungs- und Antragsrecht haben, aber nicht stimmberechtigt sind.

Das Stimmrecht ist paritätisch zwischen Leistungs­erbringern und Kostenträgern verteilt. Wären auch die Apotheker im Plenum vertreten, hätte die Seite der Leistungserbringer also nach wie vor 50 Prozent der Stimmen. Je mehr Institutionen hinzukämen, desto weiter würde sich der Stimmanteil der einzelnen Mitglieder verkleinern.

Im Plenum gilt der Mehrheits­beschluss von mindestens sieben Stimmen. Wenn über Leistungen abgestimmt wird, die bislang erstattet wurden und künftig ausgeschlossen werden sollen, sind seit Mai 2014 sogar neun Stimmen erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob die Apotheker in entscheidenden Punkten tatsächlich Ärzte, Krankenhäuser und Unparteiische von ihren Anliegen überzeugen und damit auf ihre Seite ziehen könnten. /

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