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Rezepturen und BTM

Chance auf mehr Honorar

18.07.2016  11:25 Uhr

Von Ev Tebroke / Es scheint, als würden die Forderungen der ­Apotheker nach höherem Honorar für Rezepturen und Betäubungsmittel-Rezepte erhört. Es gibt konkrete Vorschläge zum neuen Pharmagesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Die Aussichten auf eine bessere Vergütung für die Apotheker werden immer konkreter. Nachdem Vertreter der Koalition bereits eine Anpassung der Honorare diskutiert hatten, liegt nun aus dem BMG ein Eckpunkte-Papier mit Vorschlägen für den Referenten-Entwurf des Pharmagesetzes vor, der in Kürze erwartet wird.

Zuschlag bei Rezepturen

Demnach ist vorgesehen, die Abgabe von Rezepturen zusätzlich zur bisherigen Honorierung mit einem Festzuschlag von 8,35 Euro zu vergüten. Damit werden Rezeptur- und Fertigarzneimittel, wie von den Apothekern seit Langem gefordert, gleichgestellt. Bislang erhält die Apotheke dieses Fixum nur bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln. Mit der Honoraranpassung soll laut BMG der Beratungsaufwand auch bei Rezepturen Berücksichtigung finden. Da diese Erhöhung gezielt nur Apotheken zugutekomme, die auch Rezepturarzneimittel herstellen, trage sie zudem zur Sicherstellung der Versorgung mit Standardrezepturen bei, heißt es in dem Papier.

Zudem ist geplant, die Arbeitspreise gemäß § 5 Absatz 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) jeweils um einen Euro zu erhöhen. Der Apothekenabschlag – bislang 1,77 Euro pro ­verschreibungspflichtigem Fertigarzneimittel – soll entsprechend der Gleichstellung von Rezeptur- und Fertigarzneimitteln künftig auch für Rezepturarzneimittel gelten. Dementsprechend ist eine Anpassung von § 130 Sozialgesetzbuch V vorgesehen. Auch für die Bearbeitung und Belieferung von BtM-Rezepten soll es mehr Honorar geben. Unter Berücksichtigung des Dokumentationsaufwands soll sich der Betrag demnach von jetzt 26 Cent auf 2,91 Euro erhöhen. Dies soll auch für T-Rezepte gelten. Das Schreckgespenst der Apotheker, die im Vorfeld von den Gesundheitsexperten der Koalition diskutierte Deckelung der 3-Prozent-Marge bei Hochpreisern, ist nicht unter den Vorschlägen des BMG.

Preismoratorium verlängert

Für die Pharmaindustrie dürfte es hingegen einige aus ihrer Sicht unangenehme Regelungen geben. Das BMG will demnach für Medikamente im ersten Jahr nach Markteinführung eine Umsatzschwelle einführen. Zwecks Kostendämpfung ist darüber hinaus geplant, das bereits seit 2009 geltende Preismoratorium bis 2022 zu verlängern. Ab 2018 ist dabei ein Inflationsausgleich vorgesehen. Insgesamt rechnet das BMG dadurch mit Einsparungen in Höhe von 1,5 bis 2 Milliarden Euro. Ursprünglich hatte die Industrie erwartet, dass das Moratorium 2017 ausläuft. Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) zeigt sich dementsprechend empört. »Die faktische Institutionalisierung einer solchen Zwangsmaßnahme gefährdet den stark mittelständisch geprägten Industriezweig«, so der BPI-Vorstandsvorsitzende Martin Zentgraf. Der Verband appelliert an das Bundesministerium für Wirtschaft, »sich gegen die gesetzlich angeordnete Planwirtschaft zu stellen«.

Entgegenkommen signalisiert die Politik beim Thema Erstattungspreise. Diese sollen künftig geheim bleiben. Da deutsche Preise als Referenzpreise für den europäischen Markt gelten, hatten die Hersteller bei einer öffentlichen Listung negative Auswirkungen befürchtet. Der Erstattungsbetrag soll »zukünftig ausschließlich denjenigen Stellen zur Verfügung gestellt werden, die ihn zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben brauchen«, schreibt das BMG. Ob auch die Apotheken dazu zählen, bleibt abzuwarten. /

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