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Gestreckte Krebsmittel

12 Jahre Haft für Apotheker

17.07.2018  09:54 Uhr

Von Anna Pannen / Im Prozess um gepanschte Zytostatika ist der Bottroper Apotheker Peter S. zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden – zur Enttäuschung vieler Geschädigter allerdings nicht wegen Mordes.

Apotheker Peter S. aus Bottrop muss ins Gefängnis. Am vergangenen Freitag verurteilten ihn die Richter am Land­gericht Essen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe, »wegen Betrugs und wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz«, wie eine Gerichtssprecherin der PZ bestätigte. Das Gericht hatte S. nachgewiesen, jahrelang Zytostatika zu gering dosiert und sich dadurch bereichert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 13,5 Jahre Haft gefordert und auf Mord plädiert. Dem schlossen sich die zuständigen Richter allerdings nicht an. Laut dem Recherchebüro Correctiv erklärte Richter­ Johannes Hidding am Freitag, es sei nicht nachzuweisen, dass S. den Tod seiner Patienten bewusst einkal­kuliert habe. Das Arzneimittelgesetz (AMG) sei in diesem Fall ein Rettungsanker, der dennoch eine gerechte Strafe­ ermögliche.

Eine Verurteilung wegen Körperver­letzung war laut Correctiv durch eine Ermittlungspanne unmöglich geworden: Polizisten hätten im Jahr 2016 eine Reihe fertig hergestellter Zytostatika zu früh beschlagnahmt – noch bevor sie in die Auslieferfahrzeuge geladen waren. Theoretisch hätte Apothekenleiter S. die falsch zubereiteten Medikamente also noch prüfen und nicht freigeben können.

Lebenslanges Berufsverbot

Auch wurde S. nicht wie von der Anklage gefordert in 62 000, sondern in 14 500 Fällen wegen Verstoßes gegen das AMG verurteilt, in 59 weiteren wegen­ Betrugs. Laut Correctiv haben die Richter beim Abgleich zwischen eingekauftem und abgegebenem Wirk­stoff höhere Toleranzgrenzen einge­räumt als die Anklage. Statt 56 Millionen Euro muss S. auch nur 17 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Außerdem verhängte Hidding ein lebenslanges Berufsverbot gegen den Apotheker. Der Richter kritisierte auch die zuständige Apothekenaufsicht und sprach in diesem Zusammenhang von einem Behördenversagen. Sowohl Anklage­ als auch Verteidigung legten inzwischen Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein – das Verfahren geht also vor den Bundesgerichtshof.

Lasche Kontrollen

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, nannte das Strafmaß gerecht, bedauerte aber, dass S. »nicht wegen Körperverletzung oder Tötung von Patienten verurteilt wurde, sondern allein für Wirtschaftsdelikte«. Auch kritisierte er, Zyto-Apotheken würden zu lasch kontrolliert. Zwar waren­ die Kontrollen in Nordrhein-Westfalen zuletzt verschärft worden. Das reicht Brysch jedoch nicht. Er forderte­ deutschlandweit zentrale Rücknahmestellen für nicht ver­brauchte Zytostatika, damit diese nicht in den Apotheken gelagert werden. Außerdem müssten Herstellung und Hygiene­ vierteljährlich unangekündigt kontrolliert werden.

Die Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), Gabriele Regina Overwiening, hält die derzeit bestehenden Vorschriften dagegen für ausreichend. »Wenn sich jeder daran hält, haben wir eine exzellente Ver­sorgung«, sagte sie. Peter S. habe seinen­ Betrug sehr geschickt verschleiert. Die Kammer hat alle Zytostatika-Apotheken in ihrem Bezirk gebeten, eine Selbsterklärung zu unterschreiben, in der sie sich unter anderem verpflichten, ihre Zytostatika-Einkäufe transparent offenzulegen. 40 von 50 Apotheken haben bereits unterschrieben, die restlichen sollen bald folgen. /

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